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Ich fnde das eine Zumutung für die übrigen Mieter im Haus, wenn da irgendwelche wildfremden Airbnb-Leute bei Dir ein- und ausgehen, dann machen sie womöglich noch Einladungen und Parties und hören laut Musik und Netflix bis in die Nacht. Bloss damit Du ein paar Fränkli zusätzlich verdienen kannst.

Naja gesetzlich gesehen gehört jeder Gewinn den du aus deiner gemieteten Wohnung schlägst dem Eigentümer und solltest der Vermieter herausfinden, dass du mit der Untermiete Geld verdienst, kann dies ein Kündigungsgrund sein! Ich würde also aufpassen.
www.mieterverband.ch

Danke dir!! werde schauen müssen was sich machen lässt. Will effektiv dabei was verdienen und mein Studileben einbischen aufpeppen aber scheint mir doch bischen riskant

Hey - ich mache das, wenn ich selbst im Urlaub bin. Es ist so, dass Untermiete dem Vermieter melden muss. D.h. Du musst nicht wirklich um Erlaubnis bitten, aber du hast eine Art Meldepflicht. Bei anderen hat das schon zu fristloser Kündigung geführt, weil sie den Vermieter nicht informiert haben. Zudem darfst du mit der Untermiete nicht Wohnraum als Geweberaum nutzen, kein Gewinn machen und die Wohnung darf durch die Untermiete nicht stärker abgenutzt werden als wenn du sie selbst bewohnst. Wegen den ersten beiden Punkten ist airbnb heikel. Ich ging in die Offensive und hab den Vermieter informiert, dass ich 2-3mal im Jahr meine Wohnung per airbnb jeweils ca. 1 Woche vermieten möchte. Um offenzulegen, dass ich nicht wirklich viel Geld damit mache, habe ich einen ziemlich tiefen Tagesansatz (Miete + 30% für Möblierung + Internet und sonstiges / 30), den ich auch kommuniziert haben. Die Abmachung ist nun, dass ich jeweils die Kontaktangaben der Person meinem Vermieter melden muss. Dann gibt's auch einiges was ich bei airbnb und der Vermietung selbst beachten würde: kommunizieren der Hausordnung, Auswahl der Personen, ... Aber das sprengt hier den Rahmen. Viel Spass
Hallo Chog
Danke für die Infos, die sind uns auch nützlich:) Ich habe noch zwei kleine Fragen: Hast du jeweils die Kurtaxe bezahlt/es der Stadt gemeldet? Wobei ich denke dass sich dies bei nur 2-3mal im Jahr wohl erübrigt. Weisst du gerade wie das mit den Steuern làuft-vorausgesetzt man erzielt einen Gewinn natürlich :)
Cheers, Anna
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