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für diesen Reto meister hoffe ich, dass seine kinder (allen voran seine tochter) die Wahrheit zu Tageslicht bekommt und sich für immer von ihrer mutter abwenden wird. wie kann man so mit einem guten gewissen leben? klar, wir kennen jetzt nur die eine seite und kennen die trennungsgründe nicht. aber dieser mann scheint alles richtig gemacht zu haben. aber ist wie immer: sei ein arsch, sonst bestraft dich das leben!

die geschichte ist echt zum schreien :( vor allem kann ich den entscheid überhaupt nicht nachvollziehen. die beiden Ärzte sollten doch genug verdienen, damit sie das weiterhin so handhaben können und sich die stelle teilen? aber eben, der mann ist am ende sowieso der depp. dass die mutter quasi "mehr rechte" an den kindern hat ist durch alle Behördenstellen und sozialen dienste mehrheitsfähig.

auweia, livanto. dieser fall im beobachter ist deftig.
www.beobachter.ch
die frau dort spottet allen beteuerungen hier im forum hohn, mit der frau könne man doch einfach auf augenhöhe verhandeln.
ich gestehe, wenn ich sowas lese, und überlege, wie ich handeln würde, dann würde ich wohl auch selbstjustiz in den bereich des möglichen ziehen, konfrontiert mit solch massiven machtmissbrauch seitens behörden und kindsmutter.

scheint THEMA DES JAHRES zu sein! Weckt die Gemüter, die Suchenden, die Verletzten äussern sich. Leidensgeschichten hier und dort. ich hoffe mit allen, dass das gemeinsame Sorgerecht nun endlich gesetzlich verbrieft wird. Die Ungerechtigkeit in Gerechtigkeit. Kindern darf man weder den Vater noch die Mutter entziehen, sie haben Rechte, lieben beide Eltern.

das Sorgerecht ist ja ein echter Dauerbrenner - schön für jeden Vater, der es kriegt. So kann er bei wichtigen Entscheidungen im Leben des Kindes mitreden - wenn er dann davon erfährt, bevor entschieden ist...
Daraus eine politische Riesensache zu machen, hat Frau Sommaruga zum Glück vermieden, für die Beziehung zwischen dem Kind und seinem Vater gibt es aber aus meiner Sicht wichtigere Dinge, die verbessert gehören.
Ja natürlich Heri, nicht zu heiraten hilft Kosten sparen - wenn im Vergleich geschieden wird sowieso und es kann noch den Vorteil haben - solange das Paar gewisse Schritte nicht gemeinsam tut - dass du als Mann nur dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig bist. Wie vernünftig du dann aber die Regelung für das Besuchsrecht beurteilst wenn es in diesem Konstrukt zur Trennung kommt, ist ja gänzlich vom Goodwill deiner Partnerin abhängig. Falls du es dann einklagen müsstest, schauts ohne vorherige und genehmigte Vereinbarung sehr schlecht aus für dich, denn die Einwilligung zur gemeinsamen Sorge ist keine Einigung auf geteilte Obhut. Fehlt das Papier, hast du gar kein Besuchsrecht!
Und klar, Fehlentscheide lösen starke Gefühle aus - ich finde das von dir eingesetzte Wort "vermeintlich" das wichtigste in diesem Zusammenhang, es zeigt die verschiedenen Interessen und deren Blickwinkel.
Heute gib es klare Grenzen, die Gerichte - ihrem Auftraggeber gegenüber - nicht zu übertreten wagen. Usanz und übliche Gerichtspraxis wird das dann genannt, um Ungleiche Behandlung zu begründen.
Es wurde angezweifelt, dass das System haben könnte - ich würds darum von dieser Seite beleuchten wollen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Gleichheit in allen Belangen den Staat eher Geld kostet, also wählt man in diesen Punkten mit Fleiss ungleich lange Hebel. Das ist vor allem für Väter elend, die sich schon vor der Scheidung voll in der Kinderbetreuung eingebracht haben. Aus der Sicht unbeteiligter Dritter ist ein solcher Entscheid folgerichtig - aus meiner Perspektive aber nur "vermeintlich" korrekt. Gut ist, dass er den Staat nichts kostet, schlecht, dass es das Kind um seine Zeit mit dem Vater betrügt - und das unabhängig von der vor der Scheidung praktizierten Quote - den Grund dafür mag ich nicht wiederholen...
So ist es nach üblicher Gerichtspraxis normal, dass die Feiertage alternierend beide Elternteile mit ihren Kindern erleben dürfen - ausser heilig Abend, der gehört dem hauptsächlich mit der Obhut betrauten Elternteil. Ich fordere, dass auch dieser Tag alternierend abgewechselt wird.
Es ist genauso Usanz, dass am vor der Scheidung praktizierten Obhutsverhältnis nichts geändert wird - wenn der Finanzbedarf aus der gleichbleibenden Wirtschaftsleistung der Scheidenden gänzlich gedeckt werden kann. Kann er das nicht, geht es an die Quote des Mannes mit dem obersten Ziel, den wirtschaftlichen Schaden bei den Verursachenden zu lassen. In dieser Sache fordere ich eine gleichberechtigte Behandlung, die - wenn es die Betreuungsquote nicht zulässt - vom einen Elternteil in Form von Betreuungszeit und höherem Anteil am Finanzkuchen geleistet wird, solange Kinder jünger sind und in Form von zusätzlicher Zeit mit dem Nachwuchs bei geringerer Leistung an den Bedarf für den anderen Elternteil abgegolten wird, bevor das älteste Kind zehn Jahre alt ist.
warum ich das fordere? z.B. darum: www.beobachter.ch

Selber schuld, wer in der heutigen Zeit überhaupt noch heiratet. Wir haben damals, als unsere Tochter geboren wurde, und nicht mal ansatzweise an eine mögliche künftige Trennung dachten, gleich das gemeinsame Sorgerecht beantragt und problemlos zugesprochen bekommen.
Tja, keine Heirat ergibt: kein Scheidungsgericht, keine Anwälte, keine Kosten, keine Verbitterungen aufgrund von (vermeintlichen) Fehlurteilen von Drittpersonen. Nur die vernünftigen Dinge bleiben gleich: Unterhaltszahlung für das Kind, Sorgerecht, Besuchsrecht.

wenn die Kindsmutter die Einwilligung verweigert, hat der Vater die Möglichkeit, sich entweder erst über daw jugendamt hilfe in dee Angelegenheit zu holen oder aber direkt beim Familiengericht zu klagen. die Mutter muss innert einer frist darlegen, aus welchen Gründen sie dem kv das geteilte sorgerecht verweigern will. kann sie keine triftigen Gründe angeben, wird automatisch für eine geteilte sorge entschieden. so in der Theorie. klar ist die Stärkung der rechte der Väter und Kinder bezüglich sorgerecht erst noch in den Kinderschuhen, aber es gibt Bewegung in die richtige Richtung.
übrigens wurde dee Vorschlag das Sorgerecht bei unverheirateten automatisch zu teilen vom dt. bundestag abgeschmettert, und dies obwohl die mehrzahl dee Abgeordneten männlich waren. das thema ist hoch politisch.hierbei geht es nicht um einzelachicksale, sondern um mehrheitsfahigen parteienkampf auf kosten der Väter und Kinder.
noch ein Wort: wenn ein unverheiratetes paar ein kind zeugt, trennen sich eher die wenigeren noch vor dee Geburt, es sei denn es handelte sich lediglich um eine Affäre odee einen ons. von daher stehen die Chancen doch ziemlich gut, dass die schwangere freundin ihre Zustimmung zur geteilten elterlichen sorge gibt. diese ist nicht widerufbar.

in der schweiz darfst du als mann nicht mal einen vaterschaftstest von deinem (angeblichen) kind ohne einwilligung der mutter machen lassen. das mag zwar nach dem gusto von alice schwarzer und der feministen sein, aber für vernünftige moderne menschen welche mann und frau als gleichberechtigt sehen, ist sowas völlig quer in der landschaft.

wenn du alles persönlich nimmst, ist das dein Problem. wo habe ich dich angekreischt, dass du daran schuld seist? wo genau? nein, im Gegenteil, ich betone immer wieder, dass ich den Frauen dafür nicht die schuld gebe. ich will nur, dass es sich ändert.
aber die gemeinsame sorgerechtserklärung muss dann nicht von beiden unterschrieben werden MJL?

in Deutschland gibt es im Falle Nichtverheiraterer mit gemeinsamen Kind die Möglichkeit, eine gemeinsame Sorgerechtserklarung beim zuständigen Jugendamt einzureichen. dies sollte man möglichst frühzeitig tun, um genau den Punkt zu verhindern, dass der Mutter automatisch bei Trennung das alleinige sorgerecht erhalten. schade ist die schweiz im europäischen Vergleich in diesen Dingen so weit hinten dran. kann man da keine volksinitiative dazu ins laufen bringen? genügend Unterschriften, damit es zum Entscheid kommt, müssten sich doch finden lassen?

gott. eben nicht pancho. auch wenn es ein gesetz gibt, kann man die dinge in die hand nehmen.
gerade das sorgerecht hat sich ja nun geändert, respektive es ist noch dran sich zu ändern.
ich habe betont, bereits mehrfach, ja, es stimmt, dass es ungerechtigkeiten gibt. und ja, das ist nicht richtig, und ja, da setze ich mich ein. egal ob es männer- oder frauenangelegenheiten sind.
hilfst du jemandem, der dich ständig ankreischt du seist an seinem leid schuld, obwohl dich persönlich eigentlich keine schuld trifft? von solchen personen wendet man sich ab. also dir zum beispiel würde ich nicht helfen, aber einem mann der mich nicht ankreischt ich sei schuldig an ungerechtigkeiten männern gegenüber, allein dadurch dass ich frau bin, dem eben schon.
und schon wieder kaue ich alles mehrfach durch. so schwierig kann das doch nicht zu verstehen sein was ich sage

führen wir doch dein Beispiel noch etwas aus, auch wenn es etwas unglücklich ist, da es sich hier um einen strafbestand handelt, der mit zivilrechtlichen Streitigkeiten nicht ganz vergleichbar ist.
also man hat dann irgendwann gesagt, man muss festlegen, dass es Eigentum gibt und entwenden von Eigentum eine Straftat ist. dann kommst du und sagst: nein, da braucht es keine regelung, man kann das ja selber regeln und auf seine Sachen aufpassen.

also streitest du wieder die Benachteiligung des mannes ab... entgegen allen Gerichtsentscheiden.
wie ist es mit diesem gesetz?
Sind die Eltern unverheiratet, steht das Sorgerecht allein der. Mutter zu (Art. 298 Abs. 1 ZGB)
"wenn ihr immer einfach behauptet frauen beuten euch aus und frauen seien gegen männer, dann werden sich eben tatsächlich weniger frauen für männeranliegen einsetzen" --> und was willst du mit diesem satz genau sagen? nicht "hört auf euch zu wehren, sonst setzen wir uns nicht mehr für euch ein"? erläutere dann bitte genauer deinen satz?
dein Beispiel mit dem stehlen zeigt doch genau was ich sage? eine durchsage "passen sie auf" ist doch kein ersatz für rechtssprechung? du sagst quasi "selber schuld, klär doch alles am anfang" genau darum sind doch Gesetze überhaupt entstanden, weil es nicht immer Einigkeit gibt. und es läuft nicht jedes leben voll durchgeplant ab. man kommt zusammen, heiratet, bespricht dann zusammen den Kinderwunsch und macht bereits vertraglich ab, wer/wie/was und macht dann zusammen ein Kind.

schau pancho: stehlen ist beispielsweise gesetzlich verboten. man schaut ja aber, dass man nicht bestohlen wird, indem man sein geld so versorgt dass man nicht einfach so zugreifen kann. wenn im tram die durchsage kommt, man soll auf seine sachen schauen, es seien taschendiebe unterwegs, dann heisst das ja nicht, dass die vbz dafür ist gesetze abzuschaffen.
aber eigentlich ist es ja gar nicht so, dass es ein gesetz geben würde, was besagt, dass kinder nach einer trennung bei ihren müttern wohnen müssen. also ist deine denke bezüglich gesetzen total irrig.

nein pancho, sowas steht dort definitiv nicht ansatzweise, aber sowas von nicht. ich verstehe nicht wie du deine schlüsse ziehst, tut mir leid