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vielmals euch beiden, das war sehr hilfreich. Bin noch unentschieden... muss ja schliesslich etwas planen können!

Vermutlich gehören im KT LU die Berufsschulen (Berufsbildungszentren) zur öffentlichen Verwaltung. In der Folge gelten vermutlich die Anstellungsbedingungen des KT LU gemäss nachfolgenden Details:
Dauer Befristung:
"In der Regel werden Sie im unbefristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Da im Schulbetrieb eine gewisse Flexibilität notwendig ist, können Lehrpersonen bis höchstens drei Jahre lang auch befristet angestellt werden."
Probezeit:
"Im befristeten Arbeitsverhältnis gibt es grundsätzlich keine Probezeit. Eine solche kann jedoch in Ausnahmefällen vereinbart werden. Die Probezeit kann im gegenseitigen Einverständnis oder durch Entscheid auf höchstens sechs Monate verlängert werden.
Kündigungsfristen:
"Während der ersten drei Monate der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist beiderseits sieben Tage, danach beträgt sie vier Monate auf Ende eines Semesters."
Quellen:
www.lu.ch
personal.lu.ch

Lieber Hugo
Das ist leider in jedem Kanton unterschiedlich, was das genau bedeutet. Es kommt auch darauf an, ob du bereits ein abgeschlossenes Lehrdiplom hast oder noch nicht. Grundsätzlich werden befristete Lehraufträge nach Ende des Schuljahres jeweils neu verhandelt. Den Personen, die ich kenne, die in einer solchen Anstellung waren, wurde der Vertrag mindestens einmal verlängert (ein weiteres Schuljahr). Er kann auch in einer Festanstellung münden, wenn du brillierst, aber leider auch in einer Beendigung (deshalb auch befristet), wenn du so mässiges Feedback bekommst. Lehraufträge ohne feste Anstellungen sind am Anfang deiner Unterrichtskarriere auf Gymnasialstufe völlig normal, wenn auch super mühsam, da halt nichts in Stein gemeisselt ist. Ich hoffe, dir ein wenig geholfen zu haben. Alles Gute!
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