Kommentare

Also ich verstehe diese Argumentation nicht ganz... Weil wir den Staat immer mehr aufblähen und immer mehr Beamten-Stellen schaffen, müssen also die Steuern erhöht werden?!? Also mir fällt hierzu auch noch eine andere Lösung ein, die etwas nachhaltiger ist: Die ganze Bürokratie reduzieren statt aufblähen, sprich Beamten-Stellen reduzieren! Die Privatwirtschaft soll Stellen schaffen, und das kann sie nur, wenn sie nicht übermässig besteuert wird und Gewinne auch Investieren kann, statt nur an den Staat weiter zu leiten!
Das fände ich eine gute Idee. Leider geht es seit Jahren in die andere Richtung... Und eine Umkehr wird es kaum geben, weil will man beim Staat sparen, dann würde die Linke wieder und wieder "wir sparen uns zu Tode" kampagne lancieren und dies würde noch von den Medien orchestriert werden. Fakt ist, entweder zahlen paar Erbe dafür (Sorry) oder der ganz Mittelstand blutet.. (nein danke - so egoistisch als nicht Erbe bin ich nun mal...)

523 Beamte pro Monat!
www.tagesanzeiger.ch

Hier die Ausgaben der Stadt Zürich, Rückschau - Vorschau.
und hier der Link: www.efv.admin.ch

@zinemin, dass sehe ich genau so. Ich hab mal vor ca. 10 Jahren auf einer Liegenschaftenverwaltung gearbeitet und die meisten Hauseigentümer die ich betreut habe, hatten genau 1 Liegenschaft und oft nebenher auch nicht viel Geld. Ich denke das dein Problem kein Einzelfall sein wird...
Das gleich Problem ist auch bei den Familienbetrieben. Falls Unternehmen zum Nachlass oder zur Schenkung gehören, sind besondere Ermässigungen in Form von zusätzlichen
Freibeträgen auf dem übertragenen, Unternehmenswert und reduzierten Steuersätzen auf dem Restwert vorzusehen, wobei die Initiative weder zur Höhe der Freibeträge noch der
Steuersätze genauere Angaben macht. Einzig die Bedingung, dass die Erben bzw. Beschenkten die Unternehmen während mindestens zehn Jahren weiterführen müssen, ist festgelegt. Aus dieser Unsicherheit werden wohl verantwortungsvolle Unternehmer die Mittel für die Steuer im Unternehmen belassen und somit weniger investieren usw...
Aus meiner Sicht ist diese Neidsteuer am Ende für alle nur schädlich...

Die Erbschaftssteuer ist Blödsinn! Meine Famile besitzt seit Ewigkeiten in Erbengemeinschaft ein Mehrfamilienhaus in der Stadt Zürich. Es ist ein Altbauhaus (einfacher Ausbaustandard), aber sehr zentral, 5 Wohnungen à je 5 Zimmern, sehr hell grosszügig (alle über 100m2) - diese Wohnungen vermieten wir für gerade mal läpische 1850.- Stutz pro Monat. Dazu noch zwei Ladenlokale im Parterre. Gemäss dem oft gehörten "quartierüblichen Niveau" könnten wir die Mieten locker um 50% rauf setzen und hätten die Bude trotzdem voll. Das wollen wir aber nicht, weil wir keine Abzocker sind.
Nun sind meine Eltern und die beteiligte Tante aber mittlerweile so zwischen 70 und 80 Jahren alt - für mich heisst das, ich werde in absehbarer Zeit erben. Weder meine Familie noch ich haben - neben dem besagten Haus - viel Vermögen. Für mich heisst das also, sobald ich und meine Schwester das Haus erben werden, müssen wir es umgehend verkaufen, damit wir mit dem Erlös die Erbschaftssteuern bezahlen können. Das Haus ist dann natürlich weg, gekauft von einem Spekulanten, der es komplett renovieren und dann wieder völlig überteuert auf den Markt bringen wird. Soll dies etwa das Ziel sein?
Ein Mehrfamilienhaus in der Stadt ist halt nun mal schnell mehr wert als der Freibetrag, egal ob das nun als Investitionsobjekt dient oder halt "zufällig" seit ewig in Familienbesitz ist. Nicht alle von der Erbschaftssteuer betroffenen sind "reich", und nicht alle Reichen sind schamlose Abzocker! Bei dieser Erbschaftssteuer handelt es sich um eine Neid-Steuer, die keinerlei Probleme löst!
Falsch. "3 Der Steuersatz beträgt 20 Prozent. Nicht besteuert werden: a. ein einmaliger(!) Freibetrag von 2 Millionen Franken auf der Summe des Nachlasses" - Bezüglich Hypotheken erhöhen: Voilà, solide Schuldenwirtschaft à la SP zu Gunsten von Staat/UBS/CS.
Das klingt sehr nach Partikularinteresse...
Wobei, bei 3 Leuten wäre der Erbfreibetrag immerhin 6 Millionen. Also nur das was drüber ist, würde unter die Erbschaftssteuer fallen. Die fehlenden 20% müssten dann allenfalls als Hypothek aufgenommen werden, wenn es nicht zahlbar ist bzw. das Haus hat evtl. bereits Hypotheken drauf, die vom Hauswert abgezogen werden können.
Ganz so schwarz, wie du das nun zu malen versuchst, sieht es also nicht aus.
1