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Arbeitszimmer - Theoretisch wäre es die Miete dividiert durch die anzahlt Räume. Hier wird aber natürlich den Job gegenübergestellt und plausibilisiert ob es sein kann und materiell ist.
Weiterbildung ist grundsätzlich abzugsberechtigt und wird als Usanz im Kt ZRH wohlwollend azeptiert (wenn man es mit Argumente aus dem Job belegen kann - auch Umschulung).
Ansonsten (wie Citygirl schon schrieb) : 1. Homepage STR Amt ZRH
Pauschale Abzüge kann man googleln (700 Für Velo etc etc)

Das was CityGirl schreibt, kann ich bestätigen! Ich brauchte auch eine Bestätigung des AG, dass ich zumindest zeitweise Home Office machen MUSS. Dazu wollte das Amt noch einen Beweis, dass mein Arbeitszimmer ein richtiges Büro ist und eben, wie gesagt, nicht einfach der Küchentisch. Das heisst, ich musste Fotos einsenden von meinem Arbeitsraum (der auch tatsächlich ein Arbeitsraum ist).

Hallo Kashida
Ist allenfalls kantonal verschieden, aber im Kanton ZH kannst du das Arbeitszimmer für eine Weiterbildung nicht abziehen. "Ein Arbeitszimmerabzug kann nur dann gewährt werden, wenn regelmässig ein wesentlicher Teil der beruflichen Arbeit zu Hause erledigt werden muss, weil der Arbeitgeber keinen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung stellt und der Steuerpflichtige in seiner Privatwohnung über einen besonderen Raum verfügt, der zur Hauptsache beruflichen und nicht privaten Zwecken dient."
Die Kosten für die Weiterbildung sind nur abzugsfähig, wenn die entsprechende Weiterbildung dazu dient, deinen jetztigen Job weiterhin ausführen zu können (also keine neuen Ausbildungen oder Umschulungen).
Hier findest du sonst viele F&A: www.steueramt.zh.ch
Oder beim Steuer-Telefon vom Tagi: abo.tagesanzeiger.ch
Versuchen kannst du es ja (einfach alles abziehen und darauf hoffen, dass deine StE nicht in der Stichprobe im Detail kontrolliert wird). Viel Erfolg!
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