Kommentare

peterrueg, die mietzinsanfechtung ist völlig rechtens und wurde grad vom bundesgericht in einem entscheid gestützt.
informieren hilft.
www.nzz.ch
meines Posts, Bünzli, sind zwei verschiedene Dinge...!
Gehirn und Verstand einsetzen hilft.

Kann Dir leider nicht helfen, aber möchte bitte die Gelegenheit nutzen:
www.homegate.ch
Ich wohne zwei Türen weiter (allerdings schon seit ein paar Jahren), 4.Stock, 3 Zimmer, gleiche Verwaltung, gleicher Ausbausstandart, ca 62qm2. Ich bezahle 1470.-!

Vielleicht hättet Ihr vor Mietvertragsunterzeichnung überlegen sollen, ob euch das Objekt den Mietzins wert ist.
Wenn ja: unterschreiben.
Wenn nein: es lassen.
Eine seriöse Begründung (nein, eine solche ist leider nicht erforderlich), um einen Anfangsmietzins anzufechten, nachdem man ja vor Mietvertragsabschluss die Wohnung und den Mietzins gekannt hat, und sich aus freien Stücken entschlossen hat, diese zu mieten, gibt es nämlich ja nicht...!
"Und dieser Standpunkt ist objektiv nicht nachvollziehbar und falsch."
Woher wollen Sie das wissen? Dies ist ja jetzt Sache der Gerichte, dies zu überprüfen.
Oder anders gesagt: Jeder Mieter hat das Recht eine Mietzinserhöhung auf Rechtmässigkeit überprüfen zu lassen.
Und es ist eben schon so: gerade bei Neumietern wird öferts mal was probiert.
Yvonne wird uns sicher informieren, wies ausgegangen ist!
Die Fragen, ob Immobilienblase oder nicht, nach gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen, Festlegung des MZ etc. etc. sind aber andere, grundsätzliche und weiterführende.
Kern des Posts von Yvonne Stark ist doch der, dass sie der Ansicht ist, einen zu hohen MZ zu zahlen, nachdem sie erfahren hat, dass dieser vorher tiefer war. Und dieser Standpunkt ist objektiv nicht nachvollziehbar und falsch.
"Der Entscheid wie ein Mietzins festgelegt wird liegt noch immer beim Eigentümer" Ähm, nope.... (Je nach Eigentümer gelten auch unterschiedliche Regeln, vgl. städtische Wohnungen, vlg. bei Privatbesitz Zusammenhang Zins und Wert).
Ich verstehe Ihren Gedankengang: Entweder man ist bereit zu zahlen und unterschreibt den Mietvertrag, oder man ist nicht bereit und unterschreibt nicht.
Aber ganz so einfach ist es nicht. Das Ganze kann -wie schon gesagt- zu einer Blase führen. (Indem eben gewisse Individuen die Maximalrente für sich rausziehen, aber nicht beachten, dass sie den ganzen Markt aus dem Gleichgewicht
bringen...und am Ende mit noch weniger dastehen....)
Guten Tag Sumchen
Da kann ich jetzt nicht mehr folgen...!
Also nochmals:
Ein Vermieter bietet ein Mietobjekt zu einem Mietzins an.
Interessenten können sich dieses anschauen und entscheiden, gefällt es, ist es ihnen das Preis- / Leistungsverhältnis wert und wenn ja, wollen sie sich dafür bewerben und somit einen Mietvertrag abschliessen.
Was ist daran "ungerecht"? Was ist daran "zwielichtig"? Wo "soll man da einfach wegschauen"?
Der Entscheid wie ein Mietzins festgelegt wird liegt noch immer beim Eigentümer (Eigentum, gehört ihm...), dessen Kapital (vielleicht die Altersvorsorge...) in der Liegenschaft steckt.
Es ist ja auch nicht so, dass Ihnen (ein Beispiel) der Kaufinteressent für Ihr Velo vorschreibt, zu welchem Preis sie ihm dieses zu verkaufen haben... sondern unter anderem Zustand und Nachfrage nach diesem, führen zu Ihrem Entscheid, wie sie den Verkaufspreis ansetzen (wollen).
Ich verstehe natürlich Ihren Punkt: Niemand muss... aber so, genau so, entstehen Immo-Blasen, die wir dann alle ausbaden!
Ihnen ist schon klar, dass eine solche Reduktion nur erstritten werden kann, wenn die vorherige Erhöhung ungerechtfertig ist.
Und genau auf Leute wie Sie setzt der zwielichtige Teil der Immo-Branche: auf Leute, die Ungerechtigkeiten über sich ergehen lassen, resp. sagen, man solle einfach wegschauen!
Bitte schauen Sie sich kurz das Homegate-Inserat an, dass ich vor oben gepostet habe! Vor ein paar Monaten ist unter mir eine neue Partei eingezogen. Man wollte den Mietzins erhöhen, mit der Begründung: Es wurde neu gestrichen! GESTRICHEN!
Die neue Partei hat sich zurecht gewehrt, auch weil die Vormieterin die neuen Mieter informiert hat über den bisherigen Zins.
Resp. wir haben vor nicht allzu langer Zeit dazu sogar eine Abstimmung gehabt!
Hallo Sumchen
Der Mietzins ist dem zukünftigen Mieter ja wohl VOR Ausstellung des Mietvertrages bekannt. Ich gehe nicht davon aus, dass sich ein Mieter entschliesst, eine Wohnung zu mieten, deren Mietzins er nicht kennt.
Die Frage ist doch, wie geschrieben, folgende: ist mir als Wohnungssuchender eine Wohnung den Mietzins wert, der verlangt wird. Ist dies der Fall, oder denke ich dies zumindest, schaue ich sie mir an und, gefällt sie mir auch, entschliesse ich mich, mich nach diversen Ueberlegungen, für sie zu bewerben. Und in einem zweiten Schritt, bei Zusage, diese auch mieten zu wollen, also einen Mietvertrag abzuschliessen.
Auf den Punkt gebracht: Stimmt für mich als zukünftiger Mieter das Preis- / Leistungsverhältnis der Wohnung.
Ja: Miete
Nein: keine Miete
Sehr geehrter Herr Rüegg. Bevor sie eine unangemessene Mietzinserhöhung (ja, das gibt es) anfechten, müssen sie ja wohl einen Mietvertag mit besagten Zins haben...
Pimp wieder, dem anderslautende Meinungen nicht passen.
Behalt doch einfach Deine unqualifizierten, dummen und falschen Kommentare für Dich. Sie tun nichts zur Sache!
immer wieder der HEV, der hier bezahlte Kommentarschreiber ihr Unwesen treiben lässt....

Ich habe bei meiner neuen Wohnung auch versucht, den Anfangsmietzins anzufechten. Habe allerdings auf Anraten der Anwälting wieder zurückgezogen, da die Voraussetzungen nicht gegeben waren:
- min 10% Erhöhung der Nettomiete (vorheriger vs. aktueller Referenzzinssatz ist dabei irrelevant)
- evt. Notlage bei Wohnungssuche, und du diese Wohnung daher unbedingt nehmen musstest

Hallo Yvonne
Wann war die Schlüsselübergabe ? Ihr könnt inner 30 Tage den Mietzins anfechten. Die Chancen stehen gleich, max. 10% erhöhen ist erlaubt. Kontaktiert heute noch den Mieterverband, lasdt euch die Vorlage senden & schickt die heute noch ab. Wenn ihr die 30 Tage nach der Schlüsselübergabe verpasst habt, dann kannst du es sein kassen. Dann ist es zu spät...
Viel Erfolg & ich finds super, dass ihr euch wehrt! Jeder soll das tun, denn die Verwaltungen nutzen die Wohnungsbot schamlis aus.
Viele Grüsse
K.
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