Kommentare

Also ich würde auch unbedingt empfehlen, beim Mieterverband Rat zu holen. 50% Erhöhung ist sicher in jedem Fall nicht gerechtfertigt ... Der Vormieter hatte sicher einen viel höheren Referenzzins im Vertrag. Wenn Du den aktuellen Referenzzins im neuen Vertrag hast dann ist das sogar eine "doppelte Erhöhung" denn sobald dieser Referenzzins steigt, kann der Vermieter ganz legal die Miete entsprechend Referenzzins weiter erhöhen.
Und: keine Angst vor der Schlichtungsbehörde wenns nicht anders geht!

solche grafiken helfen nicht weiter. denn dort sind die preise der leerstehenden wohnungen angegeben. warum stehen diese leer? in aller regel, weil sie überteuert sind. ganz sicher entsprechen sie nicht dem normalen mietpreis. wissen müsste man den durchschnittspreis aller wohnungen oder einer repräsentativen mischung. und im besonderen fall einer mietzinsanfechtung geht es um die preise von vergleichsobjekten. also maxquark, gut gemeint wieder, hilft aber nicht weiter, sondern gibt nur ein verzerrtes bild der mietpreise in der stadt, was den vermietern natürlich nur recht sein kann. drum stand die grafik ja auch in der nzz....

Natürlich ist der Mietzins von verschiedenen Faktoren abhängig.
Aber ein ungefährer Richtwert ist auf dieser Grafik ersichtlich:

Ich kann mich auch nur @Keyser_Soze und @von alle Farben anschliessen. MV-Mitgliedschaft kostet Dich Fr. 90.00 pro Jahr und kriegst professionelle Unterstützung, sei's schon online mit guten Merkblätter Musterbriefe, etc., sei's im (angemeldeteten Beratungs-Gespräch).
Wichtig ist, dass Fristen unbedingt eingehalten werden - also SUBITO anmelden+einzahlen!
Habe vor Jahren zusammen mit 8 MitMietern (mit fachlicher Unterstützung vom MV) die wiederholt nicht weitergegebene Hypo-Zins-Reduktion angefochten; s'ging "nur" um Fr. 37.00 pro Monat, aber uns gings ums Prinzip und wir haben Recht erhalten. :-)
Die anderen 3 MietMieter, die aus versch. Gründen nicht mitgemacht hatten, erhielten die Reduktion nicht.

bei mir war es so, dass die schlichtungsstelle extrem mieterunfreundlich und pro vermieter war. ohne anwalt hätte ich aufgegeben und mich auf einen extrem schlechten deal eingelassen. kann sein, dass es bei dir anders läuft.
für die quartierüblichkeit ist es zudem wichtig, dass du mindestens fünf wohnungen von verschiedenen besitzern bringst. aber es stimmt schon, die beweislast ist beim vermieter.
viel spass!

Ich kann mich auch nur Keyser_Soze anschliessen; den Beweis für ortsübliche Miete musst nicht du sondern der Vermieter erbringen. Eine Mitgliedschaft beim MV kann ich nur wärmstens empfehlen. Besonders auch die 12 Franken für zusätzliche Haftpflicht. Da mir in 6 Jahren im Kreis 4 nie eine Zinsreduktion weitergegeben wurde, hab ich auch den Gang zur Schlichtungsbehörde in Betracht gezogen, dann aber gelassen. Ich zahlen für meine 3 Zimmer Altbau im Kreis 4 ohne Balkon dafür mit Dachterrasse unter 2500 und es ist ein leichtes – leider leider – genügend Wohnung zu finden, die mehr kosten beim gleichen Standard. Wünsche dir viel Glück!

Ich hatte vor anderthalb Jahren vor der Schlichtungsstelle eine 25%ige Mietzinserhöhung abgewendet. Ging problemlos, die Beweislast liegt beim Vermieter und kann wegen der Vergleichbarkeit kaum erbracht werden (auch wenn meine Wohnung wirklich sehr günstig ist). Von den 11 Haushalten in unserer Liegnschaft haben sich nur 2 gewehrt und haben beide recht bekommen. Die anderen 9 hatten Bedenken/Angst oder waren zu bequem für den Gang vor die Schlichtungsstelle und bezahlen nun schliesslich deutlich mehr Miete. Also lass Dich nicht unterkriegen!
Meine Whg ist übrigens in Wipkingen und ist als Referenz für Dich also kaum tauglich.
Und einen Anwalt brauchst Du vor der Schlichtungsstelle keinen. Das Gremium dort besteht aus einem Vertreter für den Vermieter, einem Vertreter für Dich und einem Vorsitzenden.
Viel Glück und Gruss


ich empfehle dir einfach, einen anwalt zu nehmen. wenn du beim mieterverband bist, hast du automatisch die rechtsschutzversicherung, d.h. du bezahlst max. fr. 500.-. wie gesagt, das recht ist eines, aber die praxis ein anderes und manchmal unterliegen leute, die eigentlich im recht wären, weil sie auf kniffe der gegenseite hereinfallen. auch gebildeten, schlauen leuten passiert das. aber manche kommen auch so durch.

merci für die unterstützenden worte! beim mieterverband bin ich angemeldet; die waren es, die zum anfechten geraten haben.

wünsche dir viel erfolg. sollte nicht schwierig sein. ich nehme an, dass du beim mieterverband hilfe geholt hast. ich hatte letztes jahr im seefeld (!!) eine mietzinssenkung durchgebracht, weil sie mit dem hypozins nicht runter wollten. bei der schlichtungsstelle war's idiotisch, aber ohne anwalt hätte ich mich bluffen lassen. in der verhandlung beim mietgericht gab's dann einen vergleich. meine wohnung scheint ähnlich zu sein wie deine, aber unrenoviert und ein ordentliches stück günstiger.
für den quartiersüblichkeit musst du auch das baujahr beachten. die anderen wohnungen dürfen max. 10 früher oder später gebaut sein.
toi, toi!
1