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Solange nicht falsche Anschuldigung vorliegt, gibt es keine Kosten. Wenn sie es glaubhaft und konsistent schildert, bestehen gute Chancen einer Verurteilung, auch wenn der Beschuldigte abstreitet. Die Aussage ist das Beweismittel. Wichtig ist, nicht zu lange warten mit einer Anzeige (sexuelle Belästigung). Es muss ein sexueller Kontext vorliegen.
Angst vor der Anzeige ist schlecht. Wenn Frau sich einmal entschieden hat, durchziehen und standhaft bleiben.
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