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Ich wuerde mich an die ungarische Botschaft wenden.
Botschaft Hungary (Ungarn) - Bern, Schweiz
Anschrift / Beschreibung
Botschaft der Republik Ungarn, Muristr. 31, 3006 Bern, Schweiz / Switzerland
Telefon
(Botschaft Hungary (Ungarn) - Bern, Schweiz)
(+41) (0) 31 3528 572, 3522 867
Fax
(Botschaft Hungary (Ungarn) - Bern, Schweiz)
(+41) (0) 31 3512 001

Das Problem bei Deinem Freund ist die Schutzklausel welche für Ungarn noch gilt. Das heisst, dass ein Arbeitgeber nachweissen muss, dass er keine Arbeitnehmer mit ändlichen Voraussetzungen in der Schweiz gefunden hat. In der momentanen Arbeitssituation in der Schweiz wird es also schwirig wenn er nicht hoch qualifiziert und einer Branche angehöhrt welche dringen Personal sucht. z.B. Chemiker, Ingeneure u.s.w. Für einen potenziellen Arbeitgeber ist es zu mühsam 3 Monate Stelleninserate laufen zu lassen (die er bezahlen muss) dann Formulare auszufüllen und sich noch besuchen zu lassen vom Amt ob auch alles i.O. ist. Wesshalb sollte er das tun wenn genügend inländische Arbeitskräfte da sind?
Es gibt noch ein Programm in der Schweiz für Erntehelfer. Ich glaube da sind die Bestimmungen nicht ganz so problematisch. Die Zuwanderungsbeschränkung kann übrigens noch bis 2016 gehen.
----Hier der Text der Schutzklausel------
Inländervorrang und Lohnkontrolle
Im Rahmen des Inländervorrangs hat der Arbeitgeber in der Schweiz nachzuweisen, dass seine Rekrutierungsbemühungen auf dem inländischen Arbeitsmarkt erfolglos waren und keine entsprechenden Arbeitskräfte (Schweizer oder in den schweizerischen Arbeitsmarkt integrierte ausländische Arbeitskräfte) gefunden wurden.
Die Lohnkontrolle stellt sicher, dass Arbeitskräften aus den neuen EU-Mitgliedstaaten dieselben Lohn- und Arbeitsbedingungen geboten werden wie Einheimischen. Die Arbeitsmarktbehörden prüfen vor der Erteilung einer Bewilligung, ob der Arbeitsvertrag den wesentlichen Bestimmungen entspricht.

also ich hatte mit meinem freund das gleiche problem. bin durch den dschungel von daten gar nicht durch gekommen. weil amt a das schreibt und amt b das und arbeitgeber erzählen eh noch einmal was anderes. der unterschied ist aber, mein freund ist aus deutschland, also eg-17. dort braucht es keine arbeitsbewilligung mehr. heisst sobald man arbeit hat, braucht man sich nur noch auf dem personalmeldeamt melden mit dem arbeitsvertrag und die erledigen den rest. super easy. für die 10 neuen staaten ist das alte system der eg-17 länder bis 30.04.2011 vorhanden. heisst es wird erst überprüft, ob nicht ein schweizer diese arbeit machen kann usw. am ende wird das aber auch nicht gross geprüft und es hängt lediglich vom arbeitgeber ab, ob er deinen freund einstellen möchte oder nicht. also arbeitsbewilligung ist eine alte geschichte.
was ich dir raten kann, auf keinen fall vor beginn der arbeit auf ein amt zu gehn. denn die wollen dann wissen, wie sich dein freund in der schweiz aufhält und blabla... super mühsam und sinnlos. denn bis glaube 3 monate kann dein freund eh in der schweiz bleiben ohne visum. und da dies nicht überprüft wird, brauchst nur sagen, er ist letzte woche eingereist.
für mehr details:
www.migrationsamt.zh.ch

Danke für den Link. Das Problem ist bloss, dass man da bereits einen Job haben muss, um eine Arbeitsbewilligung zu beantragen. Nun fragen aber diverse Arbeitgeber nach einer Arbeitsbewilligung, die man offensichtlich nur kriegt, sobald man schon einen Job hat. Das kann ja nicht sein??

Schau'mal unter www.arbeitsbewilligungen.zh.ch nach... Da wird Dir geholfen. Gruss
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