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Ich würde sagen: Entscheidend ist einzig das, was in deinem Vertrag steht!
Ich habe noch nie von einer allgemeingültigen Regel gehört, dass eine Überstunde am Samstag 150% und an einem Sonntag 200% "Wert" sein soll. Der Samstag gilt im Prinzip als normaler Arbeitstag. Dies KANN in einem persönlichen Vertrag oder Gesamtarbeitsvertrag so festgehalten sein, aber gemäss OR sind Überstunden entweder, sofern beide Parteien hiermit einverstanden sind, durch Gewährung von Freizeit von mindestens gleicher Dauer auszugleichen, oder durch Lohn samt eines Zuschlags von 25%, zu entschädigen. (Art. 321c, Art. 361 OR)
Wenn du auswärts übernachten musst, dann zählt lediglich die effektive Arbeitszeit als Arbeitszeit, genau wie wenn du zu Hause bist. Wenn du den Abend in der Hotelbar (oder auch alleine im Zimmer.. ;-) verbringst, ist das selbstverständlich deine Freizeit, genau so wie wenn du zu Hauuse auf dem Sofa hängst oder in eine Bar gehst. Die Reisezeit gilt aber üblicherweise als Arbeitszeit, sofern deine Arbeit Reisetätigkeit beinhaltet. (Also NICHT der Weg von dir zu Hause ins Büro, aber der Weg vom Büro zum Kunden dann schon)
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