Kommentare

Anhand der paar vorliegenden Informationen finde ich den Begriff Luder schon recht gewagt. Hat sie ihn verführt? Oder hat er sie im Gegenteil gar mit Druck gefügig gemacht? Oder war es einfach eine gemeinsam begangene Dummheit? Wir wissen es nicht. Auf jeden Fall ist der Chef verantwortlich, denn er ist in der Machtposition.

Wetten dem Luder wurde gar nicht fristlos gekündigt sondern sie wurde einfach per sofort freigestellt. Das wird oft vorschnell als fristlose Kündigung betitelt wenn jemand umgehend den Saftladen zu verlassen hat obwohl die betreffende Person noch weiterhin bis zum Ablauf der Kündigungsfrist auf der Lohnliste steht...

Wahrscheinlich hat ihm seine Frau das Messer an den Hals gehängt: "entweder das Flittchen oder ich mit Kind, Hund, Haus, Auto, Hälfte Firma etc."
Die fristlose Kündigung ist wie bereits erwähnt vor Arbeitsgericht kaum aufrecht zu erhalten. Deine Arbeitskollegin darf sich auf eine schöne Abfindung freuen.
Verbieten darf euch der Chef alles, nur daran halten müsst ihr euch nicht. Die Sache hat nichts mit der Betriebstätigkeit zu tun und kann somit nicht als arbeitsrelevante Geheimhaltungspflicht verlangt werden.
Toller Chef!

Wahrscheinlich weiss er, dass die fristlose Kündigung vor Gericht nicht stand halten würde. Grundsätzlich kann der Arbeitsvertrag nur aus wichtigen Gründen, unter welchen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist, fristlos aufgelöst werden. Bsp. für wichtige Gründe: Diebstahl, Gewaltanwendung, etc. Würde die Arbeitnehmerin vor Arbeitsgericht gehen und eine Klage wegen ungerechtfertigter Kündigung einreichen, stehen die Chance für sie sehr gut (sofern sie sich nicht ein heftiges Fehlverhalten geleistet hat), dass der Klage statt gegeben wird und ihr der Chef eine Entschädigung bis zu 6 Monatslöhne (Gerichtspraxis 3 Monatslöhne) zahlen muss. Je nach dem, welche Ereignisse sich genau abgespielt haben, würde die Kündigung gar als nichtig betrachtet. Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses wäre aber der Dame aus psychologischer Sicht kaum zu zumuten. Wahrscheinlich haben sich aus der Situation heraus beiderseits nicht ganz professionelle Verhaltensweise ergeben. Die Geschichte dürfte zimmlich emotionsgeladen sein, was zu dementsprechenden Reaktionen geführt haben dürfte. Dennoch: Das Arbeitsgericht Zürich ist pro Arbeitnehmer eingestellt. Dein Chef will sich und die Firma durch seine verhängte Schweigepflicht dem Anschein nach schützen. Voraussichtlich würde er im Falle, dass ein Mitarbeitender sein Schweigen bricht, diesem den Alltag möglichst schwer gestalten, was zwar als Mobbing gilt, jedoch schwer belegbar ist.
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