Kommentare

Es ist offensichtlich sehr schwierig, aufwendig und mühsam mit Personen wie Sanchopancho versuchen zu diskutieren und die Sachlage zu erklären, wenn sie schon nicht in der Lage sind, die Posts richtig zu verstehen, diese auch noch falsch zitieren und obendrauf auch noch beleidigen...!
1. ICH war immer sachlich.
2. GEHT GAR NICHT, weil es gegen Treu und Glauben verstösst und der Mieter meint, sich plötzlich nicht mehr an die gegenseitig getroffene Vereinbarung / Zusage zu halten.
3. Der Grossteil der Anfangsmietzinsanfechtungen, bei denen der MZ an die Orts- und Quartierüblichkeit angepasst wurde, scheitert an der Beibringung der erforderlichen und die Bedingung erfüllenden Vergleichsobjekte, da die Erfordernisse sehr streng sind. Ergo: wie geschrieben; allerhöchstwahrscheinlich ERFOLGLOS, aber viel unnötige Arbeit für alle Involvierten (hab ich ja alles bereits schon geschrieben, man müsste es nur lesen und verstehen...)
4. Meinen, Recht zu haben und im Recht sein, ist nicht das selbe.

die deutschen begrenzen jetzt den betrag, um welchen die miete erhöht werden darf, um der preistrieberei ein ende zu setzen. mal schaun was passiert!

peterruegg, ja, die kleinen gibts. hier aber sprechen wir von einem grossen mit institutionellen investoren (aktionären). mit globalen investoren gar, die aus unseren mietern den letzten rappen pressen wollen? krebsgeschwüre einer neoliberalen globalisierten gesellschaft.

dann bleib bitte sachlich peterrueeg: ich habe deinen ersten post nochmals durchgelesen. da schreibst du, dass das gar nicht gehe und der vermieter machen kann was er will. ich gebe dir sachlich ja recht, rechtlich aber nicht, darum finde ich die leier von treu und glauben etwas anstrengend.
auszug aus zgb:
Art. 270
E. Anfechtung des Mietzinses
I. Herabsetzungsbegehren
1. Anfangsmietzins
1 Der Mieter kann den Anfangsmietzins innert 30 Tagen nach Übernahme der Sache bei der Schlichtungsbehörde als missbräuchlich im Sinne der Artikel 269 und 269a anfechten und dessen Herabsetzung verlangen, wenn:
a.er sich wegen einer persönlichen oder familiären Notlage oder wegen der Verhältnisse auf dem örtlichen Markt für Wohn- und Geschäftsräume zum Vertragsabschluss gezwungen sah;
oder
b.der Vermieter den Anfangsmietzins gegenüber dem früheren Mietzins für dieselbe Sache erheblich erhöht hat.
2 Im Falle von Wohnungsmangel können die Kantone für ihr Gebiet oder einen Teil davon die Verwendung des Formulars gemäss Artikel 269d beim Abschluss eines neuen Mietvertrags obligatorisch erklären.
so und jetzt eine Erklärung, warum du eingangs schreibst, dass dies überhaupt keinen erfolg haben kann und der vermieter ja schliesslich machen darf was er will und den preis verlangen darf, den er will. denn es steht ausdrücklich in art.270 zgb. bitte dies genau erklären und dann kannst du sagen, dass du sachlich argumentiert hast. konkret geht es in diesem fall lum "b.der Vermieter den Anfangsmietzins gegenüber dem früheren Mietzins für dieselbe Sache erheblich erhöht hat." da dies erlaubt ist bei Anpassung an quartierüblichkeit glaube ich auch nicht daran, dass sie recht bekommen, aber doch nicht wegen treu und glauben? jemandem, der seine rechte wahrnimmt, vorzuwerfen er handle wider treu und glauben.. dieser vorwurf ist ziemlich grotesk. sagen wir mal, alle anderen vergleichbaren Wohnungen kosten 1000.- und sie bezahlen jetzt 2000.-, da werden sie recht bekommen und die miete wird auf 1000.- reduziert. wie kannst du also im vornherein behaupten, sie handeln wider treu und glauben?

Hi Pimp. Es ist immer ein Geben und Nehmen. Ist der MZ eher tief und schon unter Quartierüblichkeit kann es sein, das Hypothekarzinssatzsenkungen nicht weitergegeben werden (in diesem Falle kann man ja einfach nachfragen) und der Mieter so schon von einem tiefen MZ profitiert. Ebenso aber, dass auch Steigerungen nicht immer überwältzt werden. Es ist nicht zu vergessen, dass es auch noch diverse "kleine" private Vermieter (keine Insitutionellen oder grossen Verwaltungsgesellschaften) gibt, deren Tagesgeschäft nicht die Immobilien sind.

Wie geschrieben Sanchopancho: Bist Du nicht in der Lage, auf sachlicher Ebene (die fehlenden Sachkenntnisse lass ich mal unbeachtet...) zu diskutieren, LASS ES und halt Dich raus. Anstand hat eben nicht jedermann, so wie sich auch nicht alle an Treu und Glauben halten. Bist Du in der Lage, die Posts von Anbeginn an zu lesen, erkennst Du eventuell den Sachverhalt und die Argumentation, der es nichts beizufügen gibt. Ob Du in der Lage bist, sie verstehen zu wollen oder zu können, ist eine andere Frage...

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ich gebe nur einen gut gemeinten rat, denn um den hat sie auch gefragt. man sollte einfach immer realistisch bleiben und die möglichen argumente der gegenpartei zu erahnen versuchen. es hilft überhaupt nicht, wenn man ihr einfach gut zuredet... finde eher perfide, dass du von weitem dem david zurufst, er soll doch nochmal dmem goliath en stein an die birne schmeissen. das soll nicht angstmache sein. man muss sich einfach alles genau überlegen und keine voreiligen schlüsse ziehen. sie braucht dann evtl. einen abzocker-anwalt (genau die sind nämlich die grössten abzocker), ausser der mieterverband übernimmt das. darum frage ich auch nach rechtsschutzversicherung. dann gibt es noch die prozesskosten. sie muss diese auch vorschiessen, weil das die klagende partei tun muss (ausser beim mietrrecht ist es anders?).
irgendwelches subventionierte wohnen zum vergleich herbeiziehen ist äusserst fragwürdig und hält vor gericht bestimmt nicht stand. schon gar nicht wenn sie die kriterien für die genossenschaftswohnung nicht erfüllen (doppelverdiener?).
zudem wird wohl nicht einfach kreis3 als vergleich beigezogen. willst mir ja nicht erzählen, dass die wohnungen am friesenberg gleich teuer sind wie am idaplatz? gehe davon aus sie hat eine wohnung nähe idaplatz, das erklärt auch den kleinen balkon (weil die häuser da oft unter denkmalschutz sind) und dieser kann dann wohl schlecht als mietwertminderung betrachtet werden. aber eben, die infos sind irgendwie zu spärlich um da eine abschliessende meinung dazu zu haben.k

peterruegg, es gibt ja auch viele vermieter, die geben die mietzinssenkungen nicht automatisch weiter. da brauchts halt auch die rechtliche androhung des mieters. so weit ist die treu und der glauben bei denjenigen vermietern nicht her.

panchosancho, finde es etwas perfide, wie du hier eine einzelne mieterin einschüchtern willst, dass sie eh keine chance gegen die grosse versicherung hätte. ähm. wolltest wohl auch noch sagen, dass wer mehr kapital im hintergrund hat, gewinnt, weil er einen rechtsstreit durch alle instanzen ziehen kann? mir graust vor solchen demokraten...
item, im kreis drei gibts einen der grössten prozentsätze von genossenschaftswohnungen. da hat die versicherung wohl keinen stich, findest locker günstige vergleichbare wohnungen. nebst all den ehrbaren ehrlichen vermietern, die nicht ihre aktienbesitzer zufriedenstellen müssen.

@michellekuenz: ja noch was, quartierüblichkeit wird wohl die grosse Versicherung besser begründen können wie ihr. die haben bestimmt sehr viele Wohnung und damit eine grosse Datenbank mit vergleichs-Mietzinsen. gehe mal davon aus, dass die dies schon ziemlich gut abgeklärt haben und rechne mal keine guten Chancen für euch aus? vermutlich ist das gesetz ja auch ein wenig zu spät gekommen und alle mieten schon vorher erhöht worden, womit sich der marktübliche Mietzins dann rechtfertigt...

hui, was für eine dünnhäutige Person.. der böse panchosancho hat "gelaber" geschrieben und peterrueegg ist nun total beleidigt. meine Argumentation habe ich geliefert. es scheint mir mehr, dass du beleidigte Leberwurst spielst, weil dir die Argumente ausgehen? du verfährst dich völlig in dem Thema, dass es gegen treu und glauben verstosse. widerlege bitte mal den fakt, dass es gesetzeskonform ist, weil das gesetzt gerade neu geschaffen worden ist und genau diese gerichtsstreitereien hervorruft wie im Beispiel eben. vielleicht verwechselst du "treu und glauben" mit Moral? es mag aus deiner sicht gegen die Moral verstossen, dies zu tun. aber wie gesagt, dass hat dann schon die Verabschiedung dieses gesetzes und nicht jetzt die Handlung von michelle. ist ja gut, wenn sie gewinnt und es irgend eine grosse Versicherung trifft, die das getrost verschmerzen kann und nicht irgend einen privaten Eigentümer... somit hat man mal erste Gerichtsurteile und präzedenzfälle, dass dann auch die Eigentümer wissen was man eigentlich genau darf und was nicht.

Wenn Du das Gefühl hast sanchopanch, Du müsstest mit Deinem Elaborat hier, Poster beleidigen und sachliche Post als Gelabber bezeichnen, lass es doch einfach bleiben. Hierauf können sicher alle Mitlesenden gerne verzichten. Wie schon geschrieben: Sind keine korrekten Argumente vorhanden, wird beleidigt, wie auch Du hier nun ja beispielhaft zeigst.

Das Problem liegt darin, greet, dass der Mieter davor in freiem Willen und nach hoffentlich vorangegangenen Ueberlegungen mit dem Vermieter / Eigentümer eine Vereinbarung (Mietvertrag), klar und verständlich, geschlossen hat, an die er sich danach nicht mehr halten will. So einfach aber offenbar für die meisten hier extrem schwer verständlich...

das leidige mietzins-thema. peterrueegg, dein treu und glauben gelaber schiesst irgendwie am ziel vorbei. diese Anfechtung des mitzinses ist einfach gesetzeskonform. natürlich fechtet man den Mietzins nicht im vornherein an, weil dann hat man wohl gar keine Grundlage, irgendetwas anzufechten? du hast wohl recht damit, dass sich das gesetz hier wohl widerspricht und eigentlich den Unsinn dieses ganzen aufzeigt.
das ist alles einfach wieder mal die neidkultur. die bösen reichen immobilien-Besitzer, die Geld machen. es ist einfach der markt, wie mit jedem anderen gut auch. müssen wir dann auch anfangen bei Aktien den markt zu regulieren und man darf eine Aktie nicht zu eine viel höheren preis verkaufen wie sie der Vorgänger gekauft hat? hat sich vor allem mal jemand Gedanken gemacht, wenn dann die Immobilienblase mal doch wieder platzt und sich die immobilien-Besitzer ruinieren.. bezahlt ihr dann diesen zurück? kriegt er dann einen mindestzins für die Wohnung und er kann im nachhinein den zu tiefen Mietzins anfechten?
ich gehe davon aus, dass michelle sich diese Wohnung (sie ist ja nicht alleine da drin) wohl schon auch leisten kann. jeder will einfach da im Hipster-quartier zu günstigem preis wohnen.
@greet: in Bern hat sich ja gezeigt, dass diese vergünstigten Wohnungen von leuten bewohnt wird, die gar keinen Anspruch darauf haben. zudem gilt ja bei den genossenschaften einfach eine bestimmte grenze. ist man knapp drüber bekommt man keine. dieses ganze System ist von grund auf falsch. die linke Stadt Zürich versucht sich so ihre Klientel und Wählerschaft in die Stadt zu holen. es ist einfach nur ein filz und die vergünstigten genosssenschaftswohnungen bekommen die, die dann noch gute Connections haben. oder Person x fährt dann das Pensum auf 80% runter, damit er in der Stadt eine tolle Wohnung bekommen. und Familie y kann sich das nicht leisten und zieht aus der Stadt und der vater y fährt dann mit dem Auto zur arbeit, was dann die linke Stadt auch noch verhindern will.
zum Thema zurück: die schlichtungsbehörde bzw. der Friedensrichter ist ein Witz. da wird nicht wirklich was entschieden. ein Friedensrichter muss nicht mal zwingend einen juristischen Background haben. die tips "hol dir einen Anwalt" oder geh zum mieterverband (das hat sie doch gemacht?) sind für die katz. du tust aber gut daran mit einer guten Argumentation aufzufahren. denn natürlich ist es das beste, wenn man vor dem Friedensrichter eine Einigung erzielen kann (also eine Reduktion um einen bestimmten betrag). und biete diesen Kompromiss auch aktiv an... bzw. nimm alles an, was sie dir bieten, denn einen langen Prozess willst du wohl nicht führen. weiss nicht wie du rechtsschutzmässig versichert bist. es würde meist helfen sich vorher zu informieren, bevor man sich in einen juristischen streit hineinzieht.