Kommentare

Unser Rechtssystem ist nunmal vom Gedanken geprägt, dass der Mensch gut ist und sich zum Guten wendet, wenn man ihm nur die Chance hierzu bietet. Aus diesem Grund isoliert man Täter nicht ohne Not. Interessanterweise stehen gew. Volksinitiativen hierzu in krassem Gegensatz, was als Zeichen von Ohmacht und Unverständnis sehr ernst zu nehmen ist. Indessen bin ich der Meinung, dass sowohl Richter als auch Anwälte viel pragmatischer arbeiten, als die Öffentlichkeit zuweilen das Gefühl hat und sich sehr bemühen, eine den Umständen entsprechende Lösung zu finden. Pauschale Verunglimpfungen sind nicht selten auf Unwissenheit zurückzuführen.

"Sind das jetzt seine Millionen die ihn gerettet haben oder sind Ankläger inklusive Richter alles Schwachköpfe " Nein Spooki es ist unser dummes, von Schwachmaten gemachtes CH-Rechtssystem; also bitte erhelle uns, wie wir es besser machen können!

Morgaine, ich muss sagen, ich bin kein Jurist, sondern lediglich "juristisch interessiert" ;-)
Es geht im Prinzip nicht um die Art des Vergehens, sondern eigentlich um die kassierte Strafe, da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Im Prinzip hat jeder, der eine Gefängnisstrafe von weniger als einem Jahr aufgebrummt bekommt, das Recht, seine Strafe in Halbgefangenschaft abzusitzen.
Dazu muss allerdings (so weit ich weiss) ein Antrag gestellt werden, das wird einem nicht einfach so direkt angeboten. Aber das Recht hat jeder (die zitierten Bedingen wie keine Fluchtgefahr und geringe wahrscheinlichkeit einer erneuten Straftat natürlich vorausgesetzt!), das hat nichts zu tun mit reich oder arm. Reiche können sich halt bessere Anwälte leisten, das ist sicher auch etwas wert..... ;-)
Die Idee dahinter ist natürlich, dass jemand mit einer relativ "geringen" Strafe deswegen nicht unbedingt seinen Job oder Ausbildungsplatz verliert und somit beruflich und sozial relativ gut in der "Aussenwelt" integriert bleibt und dadurch weniger durch sämtliche Maschen des sozialen Netzes fällt.

@zinemin: welche vergehen? du scheinst da ja ziemlich bescheid zu wissen. erzähl uns doch mal ein bisschen mehr. ich gehöre nämlich auch zu jenen, die das gefühl haben, dass es in unserem land zweierlei recht gibt: das für arme und das für reiche. zu welcher spezies herr hirschmann gehört, wissen wir ja…

Der Hirschmann hatte seinen negativ-Bonus. In der Regel wird ein Mann heute freigesprochen, wenn sich die Frau nicht entsprechend wehrt, bzw. nicht laut genug um Hilfe schreit.

Schweizerisches Strafgesetzbuch (SR 311.0) Art. 77b
"Halbgefangenschaft
Eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr wird in der Form der Halbgefangenschaft vollzogen, wenn nicht zu erwarten ist, dass der Gefangene flieht oder weitere Straftaten begeht. Der Gefangene setzt dabei seine Arbeit oder Ausbildung ausserhalb der Anstalt fort und verbringt die Ruhe- und Freizeit in der Anstalt. Die für diese Vollzugsdauer notwendige Betreuung des Verurteilten ist zu gewährleisten."
www.admin.ch

Halbgefangenschaft ist in der Schweiz üblich für viele Vergehen, das ist keine Hirschmann-Exklusivität!
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