Kommentare

Kann ich nur zustimmen!
Ich arbeite Montag bis Freitag im Büro und entweder Samstag oder Sonntag im Gastgewerbe. Meine Arbeitgeber sind einverstanden und ich kann die Kohle brauchen.
(0:
Grüsse aus Basel

1 Arbeitswoche = 5 tage = 100% = mo-mi ist übrigens schon 30%, das sind nicht nur verdammt schwierige fragen, mann und die rechnungen erst!!!phuu!

also frau birkenstein, "wenn man auf jobsuche ist", sollte man vielleicht einfach mal zuerst den einen 50% annehmen und dann weiter schauen...oder wirst du grad dermassen von job-angeboten überhäuft? ;)
mo-mi ist übrigens schon 30% (falls du den ganzen tag arbeitest).
1 Arbeitswoche = 5 tage = 100%. demnach: 1 tag = 20%.
erlaubt ist das schon, einfach schwierig unter einen hut zu bringen. siehe auch den link hier:
www.viavia.ch

Hallo
Solange die beiden Arbeitgeber nicht in Konkurenz stehen, ist das absolut legal. Soviel ich weiss, muss der Arbeitgeber nur sein Einverständnis geben, sollte das Pensum 100% überschreiten. Ich kann mir vorstellen, dass sie beim BIGA oder beim RAV eine absolut rechlich korrekte Auskunft erhalten.

Liebe Frau Birkenstein,
solange du das mit beiden Arbeitgebernm und der Arbeitszeit vereinbaren kannst, ist das absolut legal..man darf!
1