Kommentare

Besten Dank für die Inputs.
Es geht mir ja nicht darum die ganze Kündigungsfrist zu umgehen sondern lediglich diese von 3 auf 2 Monaten "herunterzubringen".
Mal sehen was die meinen.
Danke euch

klau doch einfach was, dann wirst du fristlos gekündigt ;D

Könntest Du Dich eventuell auch "abkaufen" lassen? Bei Arbeitsverweigerung (auch während der Kündigungsfrist) riskierst Du einen Fristlosen und Schadenersatz (mind. 1/4 Monattslohn). Allenfalls bestünde jedoch die Möglichkeit, dass Dein neuer Arbeitgeber Dir diesen Schadenersatz übernimmt, wenn er Dich unbedingt schon früher haben will. Aber eben, Vorischt...

Die Kündigungsfrist ist zwingend einzuhalten, wenn das Arbeitsverhältnis nicht in beidseitigem Einverständnis per sofort aufgelöst wird oder es Gründe gibt, welche eine einseitige Auflösung per sofort rechtfertigen. Diese müssten jedoch massiv sein.
Auch wenn Du nach der Kündigung keinen Finger mehr rührst oder nur noch nervst: Dein Arbeitgeber hat das Recht auf deine Arbeitsleistung während der Kündigungsfrist, resp. mindestens deine Anwesenheit.
Die Kündigungsfrist dient ja dazu, beiden Parteien Zeit zu geben, sich auf die neue Situation einzustellen. Somit wäre die Kündigungsfrist ja sinnlos, wenn sie so einfach umgangen werden könnte.
Bei "wichtigen" Jobs, insb. bei Führungspositionen, welche einen Einfluss auf den Geschäftsgang haben ist jedoch die sofortige Freistellung nach Kündigung die Regel, da der Schaden, welcher durch eine unmotivierte und desinteressierte Person in dieser Position angerichtet werden könnte, schlichtweg zu hoch ist.

In gegenseitiger Absprache ist ein vorzeitiges Vertragsende immer möglich; es empfiehlt sich, dies schriftlich festzuhalten.
Argumente Deinerseits könnten zum Beispiel sein:
- nichts mehr anpacken wollen was erst nach Deinem Austritt relevant ist
- noch dies und das (abschliessende Liste!) mit Volldampf erledigen und anschliessend vorzeitig aufhören
- langjährige loyale Mitarbeit (falls das so wäre) mit viel Mehrleistung

hallo
die kündigungsfristen müssen eingehalten werden. durch schriftliche abrede können sie aber abgeändert werden. dann musst du aber auf das entgegenkommen deines arbeitgebers hoffen. so oder so gelten für beide parteien die gleichen fristen. unter einen monat darf die frist nicht gesetzt werden, ausser es liegt ein gesamtarbeitsvertrag vor und es handelt sich ums 1. dienstjahr.
fazit: du muss mit deinem arbeitgeber sprechen, ob ihr die kündigungsfrist hinuntersetzen könnt, wenn du früher austreten möchtest.
grüsse

würde schon sagen, dass du auf deinen arbeitgeber hoffen musst. ich denke falls irgendwie möglich lassen sie dich früher gehen. einen demotivierten arbeitnehmer der so oder so gehen wird bringt dem arbeitgeber ja nichts. je nach beruf kann es sogar zu grossem schaden führen, weshalb einige arbeitgeber ihre arbeitnehmer nach der kündigung freistellen.
vom gesetz her kannst du jedoch nicht darauf zählen. der arbeitnehmer muss genau gleich wie der arbeitgeber die fristen einhalten.
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