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Rückerstattung der MwsT für Onlinedienstleistung
Hallo ihr Spezialisten da draussen! Kann mir jemand hier Auskunft geben?
Wenn ich als CH-Privatperson z.B. in Konstanz einkaufen gehe oder Dienstleistungen beziehe, so kann ich bis CHF 300.- steuerfrei einkaufen. Wenn es mehr als CHF 300.- ist, so muss ich die Ware oder Dienstleistung beim Schweizer Zoll deklarieren. Dort gilt der Mehrwertsteuersatz von 8%, für Lebensmittel und für Bücher, Medikament gilt der Steuersatz 2.5%.
Nach dem Einkauf lässt man sich an der Kasse oder beim Kundendienst eine Ausfuhrbescheinigung oder das Tax-Free-Formular ausstellen. Das Formular muss am Zoll des Ausreiselandes (also Deutschland) abgestempelt werden. Beim nächsten Einkauf in Konstanz erhalte ich mit diesem Formular die Mehrwertsteuer zurück.
Auch bei Onlinebestellungen, darf ich im Jahr als Privatperson bis zu CHF 10'000.- steuerfrei einkaufen. Als Firma müsste ich bereits ab CHF 1.- die Mehrwertsteuer bezahlen.
Ich weiss, dass nicht jeder diese Dienstleistung, anbietet, man ist dazu auch nicht gesetzlich verpflichtet. Nun möchte ich als Privatperson gerne bei einem Graphiker ein Logo kaufen, welches ich per Email geschickt bekomme. Ich kann damit also nicht zum Deutschen Zoll gehen und die Mehrwertsteuer zurück erhalten.
Auf meine Frage hat der Graphiker mir folgendes geantwortet:
"Wenn Sie den Artikel mehrwertsteuerfrei kaufen möchten, benötige ich Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-IdNr).
Da im europäischen und internationalen Verkauf diese zwingend notwendig ist. Wenn Sie Privatkunde sind und keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, muss ich Ihnen die Umsatzsteuer von 19% berechnen"
Als ich nochmals Nachfragte erhielt ich folgende Antwort:
"Hallo,nach Rücksprache mit unserem Steuerbüro, stellt sich die Sache folgendermassen dar:
Da Sie als Privatperson einkaufen, müssen Sie die Mehrwertsteuer bezahlen, das müssten Sie allerdings, wenn Sie in der Schweiz (20%) oder USA … einkaufen auch. Sollten Sie gerade in der Unternehmensgründung sein, können Sie sich die Mehrwertsteuer später bei Ihrem Finanzamt zurück holen. Bitte halten Sie dazu Rücksprache mit Ihrem Steuerberater"
Als ich weiterhin hartnäckig weiterfragte erhielt ich diese Antwort:
"Hallo! Soweit ich das sehe macht das mit Privat oder Unternehmer doch keinen Unterschied.
Drittland: Sitzt der Leistungsempfänger im Drittland, ist die Beurteilung der Situation schwieriger, weil es anders als in der EU keine einheitliche Rechtsgrundlage gibt. Die Umsatzsteuersysteme der Drittlandstaaten unterscheiden sich insoweit wesentlich. Teilweise wird jedoch eine vom Verfahren her der Reverse-charge-Regelung ähnlichen Praxis auch von manchen Drittländern angewandt. So ist zum Beispiel auch in der Schweiz der Dienstleistungsempfänger Steuerschuldner für die meisten der an ihn von ausländischen Unternehmern erbrachten sonstigen Leistungen (sog. Bezugsteuer). Ebenso ist zu beachten, dass der Umsatz des deutschen Unternehmers dann nicht erfasst wird, wenn er nach dem Umsatzsteuerrecht der Staaten kein Steuergegenstand ist oder ein vergleichbares Besteuerungssystem überhaupt nicht besteht (zum Beispiel in den Vereinigten Arabischen Emiraten). Im Übrigen kann jedoch nur ein Blick ins jeweilige nationale Recht Sicherheit über die Behandlung der jeweiligen Leistung im Drittland geben. Erste Ansprechpartner hierfür können die deutschen Auslandshandelskammern vor Ort sein.
Hä??? Kann mir das jemand bitte mal so erklären, dass ich es als Laie verstehe? Ich habe nämlich das Gefühl, dass der Graphiker keine Ahnung davon hat und eigentlich will er es mir gar nicht anbieten ;-)
Bereits jetzt schon ein Dankeschön für Eure Antworten!