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tönt nicht gut, kenne solche fälle..sofort nach zürich kommen und nachscuane, eine freundin von mir hatte dasselbe problem, der untermieter hatte wohnung verwüstet und alles verkaufbare abtransportiert!
würde nicht lange warten, sonst wird der schaden noch grösser!
du wirst betreibungen am hals haben, den DU haftest!
Gruss
HHase

...UND ich hatte meine Vermieterin informiert und einen Vertrag mit der Untermieterin gemacht! Aber im Gegensatz zu Zenselecta bekam ich das Geld regelmässig. Zum Glück!!

amerigo: Also ich hab von meiner Untermieterin damals Geld auf mein Konto bekommen und mein Dauerauftrag an meinen Vermieter lief unverändert weiter (weil ja auch mein Vertrag unverändert besteht). Daraus lässt sich meiner Meinung nach gar nichts ableiten. Aber Du hast Recht, wir wissen nichts. Ich geh einfach davon aus, dass es sich um eine Untermiete im klassischen Sinn handelt, weil Zenselecta sie Untermieterin nennt und anscheinend weit weg wohnt, also kaum noch irgendwas an der Wohnung nutzt.
Würde mich aber schon auch interessieren, wie sich die Sache entwickelt.. ;-)

@Sequelle. Letztlich scheint es ja so zu sein, dass die Fragestellerin weiterhin die Miete direkt an den Vermieter zahlt. Daraus kann man ableiten, dass nicht die ganze Wohnung überlassen wurde, und man kann auch davon ausgehen, dass der Vermieter nichts von der Sache weiss. Rechtlich gesehen hat also diese Person, die da ohne Miete und Vertrag wohnt, höchstens den Status einer Besucherin, oder es geht um ein möbliertes Zimmer. In beiden Fällen kann sie jederzeit in ihre Wohnung rein.
Aber nochmal: da wir hier nichts hören, war das eh' vermutlich nur die halbe Story.

amerigo: Wie, die Polizei hat keinen Auftrag? So eine Anfrage kommt ja fast einer Vermisstenanzeige gleich! ;-) Wie auch immer, man kann ja mal fragen. Die Polizei weiss dann schon, was geht und was nicht.
Natürlich kann ich als Mieter meinen Freunden Schlüssel verteilen. Wenn ich aber untervermiete, dann bin ich nicht mehr einfach die Mieterin.
Normalerweise übergibt der Vermieter dem Mieter mit dem Schlüssel auch das Zutrittsrecht. In einem Formular vom MV (ich hab auch mal untervermietet!), stand, rechtlich gesehen werde bei Untermiete der bisherige Mieter gegenüber dem Untermieter zum Vermieter und der Untermieter bekommt die Rechte des Mieters. Eine Wohnung ohne Erlaubnis des Mieters zu betreten ist Hausfriedensbruch, das dürfte also auch für den Hauptmieter gelten, wenn er unerlaubt die Wohnung seines Untermieters betritt. Oder erzählt der MV in diesem Formular Mist? Natürlich gibt es Ausnahmen, aber grundsätzlich kannst Du doch nicht Miete kassieren (wenn sie denn blechen würde) und volles Wohnrecht/Zutrittsrecht geniessen?!?
Fazit: ich würde nochmal genau nachfragen, bevor jemand mit dem schlüssel vorbeigeht.

@Sequelle: Die Mieterin ist ja im Besitz des gültigen Mietvertrages. Daraus leitet sich ab, dass sie in ihre eigene Wohnung jederzeit reinkann, und den Schlüssel auch jemand anderem geben kann. Du darfst ja deine Wohnung auch so benutzen, wie du's möchtest und z.B. deinem Freund einen Schlüssel geben. Die Untermieterin wird vom OR nicht in der Weise geschützt, dass sie automatisch ein exklusives Wohnrecht erhält.
Und nein, die Polizei kann nicht einfach zum Spass irgendwelche Datenbanken durchforsten, dazu braucht es einen Auftrag.
Aber da sich die Fragestellerin gar nicht meldet, haben wir hier vermutlich eh' nur die halbe Geschichte gehört.

Untermieterinnen sollte man sich schon gut aussuchen. Damit ich auch noch nen Tipp abgegeben habe.

Amerigo: a propos Wohnungsschlüssel: genaugenommen darf der Vermieter auch nicht einfach in die Wohnung tappen. Also auch nicht ein Freund mit hinterlassenem Wohnungsschlüssel. Darf man nur nach Anmeldung, im Einverständnis. Glaube zwar nicht, dass die Mieterin im Fall eines "illegalen" Besuchs rechtlich gross was auffahren würde, könnte, aber unangenehm kann es werden.

amerigo: absolut einverstanden, dass die Polizei nicht einfach reinspazieren kann. Die haben aber immerhin Zugriff auf die Daten des Personeneldeamtes, etc. und können sonst einiges in Erfahrung bringen, was man als Privatperson nicht kann. Und: die können Dir mitteilen, an wen Du Dich als nächstes wenden sollst.

Eine Wohnungskündigung muss nicht begründet, und auch nicht "angekündigt" werden. Grundsätzlich hat aber der Untermietsvertrag die gleichen Rechte wie der normale Mietvertrag, lest das mal im OR nach. Die Polizei kann auch nicht einfach in eine Wohnung rein, das ist völlig undenkbar. Ein Ausweisungsbegehren müsste zu Handen Einzelrichter gestellt werden, aber ohne vorgängige, rechtliche Kündigung ist das völlig ausgeschlossen.
Das Hautproblem scheint ja hier aber die Gesprächsverweigerung zum Thema "ausstehende Mieten" zu sein, und da hilft nur der soziale Druck. Mal beim Arbeitgeber anrufen und die Frau verlangen?
Viel Glück! Im Moment klingt das alles nicht gut. Man wartet aber auch nicht 3 Monate auf die Miete, bis man reagiert...

@amerigo: logisch ist ein mündlicher mietvertrag theoretisch gültig - das problem ist nur, dass die beweispflicht über jegliche forderungen bei der fordernden partei liegt, also bei zenselecta. und etwas mündlich vereinbartes vor gericht zu beweisen, solange die gegenpartei etwas anderes behauptet ist sehr schwierig bis unmöglich....

HE LEUTE! ohne vorhergehende kündigungsandrohung kanns schwierig werden die fristlose kündigung durchzuziehen!! zu beachten ist auch eine angemessene zahlungsfrist (15-30 tage) danach kann betrieben werden, die ausserordentliche/fristlose kündigung ausgesprochen werden und bei nicht-reagierens eine räumungsklage eingereicht werden (kenne den administrativen aufwand hierfür nicht).
des weiteren wird das ganze wohl aus der distanz nicht funktionieren und mit ein/zwei "besuchen" in züri wirds wohl auch nicht gegessen sein. drum, eine vertrauensperson mit deiner vollmacht ausstatten, der dich in dieser sache vertreten kann (kennst du einen anwalt, der dir bei dieser vollmacht helfen kann?).
im übrigen war der tipp mit dem "vermieter informieren" noch gut, weil die polizei die tür allenfalls mit gewalt öffnet (oder kann ein schlüssel verfügbar gemacht werden?)
viel glück - dies alles kann dauern und ich hoffe du bist nicht aufs geld angwiesen, weil Wipperma hats ja schon angedeutet - falls eine ganze reihe von Zahlungsbefehlen, Mahnungen und Schuldscheinen bestehen, bist du wohl die nächste die/der sich in die schlange einreiht...

Es spielt keine Rolle, ob du einen Untermietsvertrag hast, oder nicht. Das kann man auch mündlich abmachen, gilt genauso, und sie wohnt ja faktisch in deiner Wohnung. Du musst ihr also mit offiziellem, amtlichen Formular kündigen - nicht einfach Brief schreiben, das reicht nicht. Gleichzeitig öffnest du ein Betreibungsverfahren, sie erhält dann einen Zahlungsbefehl.
Diese Wege sind lang, mühselig und vermutlich von wenig Erfolg gekrönt. Es wäre besser, wenn eine zuverlässige Bezugsperson von dir dort mal vorbeigehen und nach dem Rechten sehen würde. Du hast ja hoffentlich jemandem deinen Wohnungsschlüssel hinterlassen?
Viel Glück!

abgesehen von einer betreibung (oder begehren an die schlichtungsbehörde, falls kein schriftlicher vertrag vorhanden) würde ich ihr sofort eine ausserordentliche kündigung wegen zahlungsrückstands androhen. hier findest du ein gutes merkblatt zum genauen vorgehen (musst allerdings ein beobachter-abo haben, kannst aber auch einfach einen online-tageszugang kaufen: snipurl.com
viel glück!

genau wie febo geschrieben hat, hoffe du hast einen untermietsvertrag