Kommentare

Kennst Du jemanden, den sie kennt? Oder hast Du noch Freunde in Zürich, die mal nachschauen könnten, ob alles OK ist, d.h. gucken, wie der Briefkasten angeschrieben ist, ob der geleert wird, an der Tür klingeln und erstmal ganz nett fragen, was los ist. Dies nur um zu wissen, ob sie überhaupt noch da wohnt. Wenns so aussieht als ob, dann würd ich betreiben, wie Febo sagt.
Wenn kein Lebenszeichen mehr, dann würd ich die Polizei anrufen und den Fall schildern, die kennen bestimmt ein Standardvorgehen für so eine Situation. Vielleicht hat sie ja eine bessere Wohnung gefunden und hat "vergessen", Dich zu informieren!!

Ich rate Dir Deinerseits das Gesetz einzuhalten. D.h. keine Schläger organisieren, keine unbefugte Spionage beauftragen. Auch wenn ich Dir glaube was Du schreibst rate ich den Leuten hier etwas kritischer zu sein, nicht dass sie sich unverhofft in Schwierigkeiten begeben.
Kannst Du beweisen, dass sie Dir Geld schuldet, und wieviel?

@Wipperma
Was ist das für ein Wirtschaftsinformations System. Und wi kommt man an sowas?

...vielleicht ist sie ja tot und fault unentdeckt seit 3 monaten in deiner wohnung vor sich hin...?

da schliesse ich mich an: unbedingt sofort betreiben!
das bedeutet keinen grossen aufwand für dich (weiss allerdings nicht, ob du das von salzburg aus machen kannst oder persönlich auf dem betreibungsamt vorsprechen musst) details übers vorgehen findest du bestimmt im internet.
ich gehe mal davon aus, du hast diue ganze wohnung untervermietet, nicht nur ein wg-zimmer? vielleicht ist sie ja gar nicht mehr dort....
und hast du deinen vermieter informiert über die untermiete? (das wäre deine gesetzliche pflicht...)

Betreiben ist die einzigste Möglichkeit. Nimm aber auch mit dem Vermieter Kontakt auf und erkläre die Situation, eventuell hat der Vermieter Verständnis und es kann eine Lösung erarbeitet werden. Sowas ist Übel richtig Übel. Vorallem wenn man vieleicht selber knapp bei Kasse ist. Ich Wünsche dir viel Glück und viiiiieeellll Geduld mit den betreibungsämtern.

Betreiben. Dazu ist die Gemeinde zu kontaktieren. Danach wird sie sich entweder nicht melden oder melden (ersteres verzögert den Prozess, ändert an den Fakten nichts). Wenn sie nicht bezahlt, geht's vors Gericht (teure Sache, Kosten Zu Lasten des Schuldigen). Ich hoffe, Du hast einen Untermietsvertrag mit Ihr abgeschlossen. - ist die Mietsumme relevant?
(Du darfst mich auch per Messagebox kontaktieren)
1