Kommentare

Ich kann Ihnen einige grundlegende Informationen zu dieser Situation geben, aber bitte beachten Sie, dass ich kein Anwalt bin und es ratsam ist, sich für eine umfassende rechtliche Beratung an einen Fachanwalt für Familienrecht oder Immobilienrecht zu wenden.
Im Falle einer Trennung im Konkubinat, also einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, gelten in der Regel nicht die gleichen rechtlichen Regelungen wie bei einer Ehescheidung. Es gibt keine automatische Vermögensaufteilung oder Gütergemeinschaft. Stattdessen müssen die spezifischen Umstände und Vereinbarungen zwischen den Partnern berücksichtigt werden.
Wenn die Frau in die Eigentumswohnung des Mannes investiert hat, beispielsweise durch den Kauf von Einrichtungsgegenständen wie Küche oder Fliesen, kann dies als eine Art finanzielle Beteiligung oder Beitrag zur Immobilie betrachtet werden. In solchen Fällen können Grundsätze des Bereicherungsrechts oder der ungerechtfertigten Bereicherung angewendet werden.
Es ist möglich, dass die Frau Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung hat, die ihrem Beitrag zu den Immobilien entspricht. Dies könnte bedeuten, dass der Mann ihr einen Teil oder den vollen Betrag ihrer Investition erstatten muss. Der genaue Betrag und die rechtliche Grundlage hängen von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Vereinbarungen und Absprachen zwischen den Partnern.
www.wittib-law.ch
Es ist ratsam, sich mit einem Anwalt für Familienrecht oder Immobilienrecht in Verbindung zu setzen, um die spezifischen Umstände zu besprechen und eine fundierte rechtliche Beratung zu erhalten. Jeder Fall ist einzigartig, und ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte und Optionen besser zu verstehen und eine Lösung zu finden, die Ihren Interessen gerecht wird.
scheidungsanwalt.international
Bitte beachten Sie, dass ich keine persönliche Erfahrung mit der genannten Anwaltskanzlei habe und keine Empfehlungen aussprechen kann. Es ist wichtig, dass Sie Ihre eigenen Nachforschungen anstellen, Bewertungen lesen und möglicherweise eine persönliche Beratung mit Anwälten in Betracht ziehen, um Ihre spezifischen Bedürfnisse zu erfüllen.
www.anwalt-zuerich.attorney

VIELEN DANK - MJL !!!! :-)

das finden dieser adressen kostete mich jetzt nicht mal 5 minuten... ein dankeschön ist willkommen.


oder: anwaltssuche.sav-fsa.ch
Es gibt im Fall das Ehe- und Konkubinatsrecht
webcache.googleusercontent.com



Oder siehe im Folgenden:
www.beobachter.ch
z.B. www.projure.ch

Das kostet Dich eine einzige Beratungssitzung - vielleicht auch genügt auch nur ein Anruf - bei einem Rechts-Mediator o.ä. Verteilt auf 2 Schultern ist das nicht sonderlich teuer - und erspart Euch enorm viel Zeit.
Wenn Ihr Euch ohne diese Investition einig werden könnt, wäre wohl der sinnvollste Weg, jeder erhält das, was er/sie in die Wohnung mitgebracht hat.
Ob das aber irgendwo festgeschrieben steht, wissen meist Juristen - oder solche, die sich explizit mit diesem Themengebiet auskennen. Hier im Forum wirds nicht viel Umsonst-Rechtshilfe für Euch geben, befürchte ich. Aber vielleicht habt Ihr ja Glück. - Demfall Good Luck.

ebe nomal: es gibt keinen Streit, niemand will mehr rausholen. Beide wollen einfach nur wissen, was die rechtliche Vorgabe ist. Entweder: wo ist die Rechtsgrundlage beschrieben ? (z.B. im ZGB oder im OR - gibt es z.B. eine z.B. eine Abschreibungsvorgabe ? etc. etc.) oder sonstwo? Was bildet die rechtliche Grundlage dafür. Dass muss doch irgendwo beschrieben sein. Ich habe schon gesucht, aber nichts gefunden. Kann man denn heute das nicht mehr ohne teures Fachpersonal einfach im Frieden lösen?!

Wenn man das schon bei einem seriösen Rechts-Mediator(!) gemacht hat, dann sollten eigentlich keine Fragen mehr offen sein. Und wenn doch, war entweder er sein Geld nicht wert oder aber der Mann mit der Wohnung will einfach mehr rausholen, als das, was ihm zugestanden wurde.
Ich glaube im FAll nicht, dass Du in einem Internetforum die Antworten bekommen wirst, auf die Du hoffst, und schon gar nciht könntest Du Dich in irgend einer Weise darauf stützen. Hier muss ein Spezialist befragt werden.

Hoi Mary-Jane-Louise
Danke das hat man schon gemacht und möchte ich einfach noch in Erfahrung bringen, wie es rechtlich ausschaut. Das Gesetzt macht die Vorgabe, daran gilt es sich zu halten. Dann braucht man eigentlich keinen Mediator.

Ich würde einen Mediator aufsuchen, der sich auch mit dem Rechtlichen in solchen Situationen auskennt. Vielleicht lässt sich so eine einvernehmliche Regelung finden, mit der sich beide Seiten abfinden können.
Hätte eine Adresse...
1