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Was sind meine Rechte als "Parkbussensünderin"?
Es ist nun schon das 2. Mal dass ich mich von Polizisten habe demütigen lassen müssen wegen einer Parkbusse! Muss ich mir das wirklich gefallen lassen? Zugegeben ich habe auf einem gelben X parkiert. Dort, so wurde mir von einem Polizisten gesagt (es war ein Freund eines Freundes - kenne den aber sonst nicht), hätte ich 20 Minuten für "Güterumschlag" (zwinker). Als ich die beiden Polizisten darauf hingewiesen habe, dass ich keine 20 Minuten auf dem Parkfeld war und ich diese für "Güterumschlag" nützen kann, musste ich mir sagen lassen: "Was haben Sie umgeschlagen - Ihre Handtasche?" und das zweite Mal: "Das Parkfeld sei nicht für Shopping". Ich finde das rotzfrech und habe das Gefühl, dass ich mir das Gefallen lassen muss, weil ich eine Frau bin (einem Mann kann schlecht vorgeworfen werden seine Handtasche umzuschlagen!). Was sind da meine Rechte? Muss ich mich beleidigen lassen von Polizisten nur weil diese "grad in Unform sind"? Denn wirklich verbal zurückgeben kann ich ja nicht, sonst wird es dann sehr schnell einmal zur Beamtenbeleidigung (passierte einem Bekannten - der kassierte dann Fr. 1700). Gibt es nicht eine Klausel die für die Bürgerbeleidigung von Polizisten steht? Sollen Sie mir doch einfach eine Busse geben und fertig. Wobei - ich glaube jetzt mal so wirklich ein Recht auf die Busse hatten sie auch nicht - aber das wäre ja dann wieder: Aussage gegen Aussage.. aber war da nicht noch "in dubio pro reo"?