Kommentare

@zinemin:
1. Woher willst du wissen, ob Nickyticky ein verquertes weltbild hat, du kennst sie doch gar nicht?
2. Peter Reber ist doch Schweizer, oder? ;-) ist wohl ein krimineller, dass er das machen konnte... und sicher der allerallereinzigste schweizerbürger, der das jeeeemals gemacht hat....
3. was ist denn das RICHTIGE weltbild, zinemin?

öhm, und ich habe immer gedacht, wir hätten schulpflicht in der schweiz?
das wäre mir also ganz neu, dass diese aufgabe auch (wie z.b in den USA) einfach die eltern oder sonst irgend jemand mit irgendwelchen verquertem weltbild und ohne lehrerausbildung (!) übernehmen kann....? (zum glück!)

@Nicky: Am besten fragst du beim betreffenden Schulsekretariat nach. Die können dir auch sagen, in welcher Form und bis wann du am besten eine Antrag stellst. Wenn Du belegen kannst, dass die Kinder in dieser Zeit im betreffenden Stoff unterrichtet werden (wenn sonst niemand ddabei ist, von Dir und/oder Deinem Mann), sollte es wohl erlaubt werden. Wie es aber genau ist, ob noch andere Bedingungen daran geknüpft sind, wissen die zuständigen Stellen. Und besser zu früh als zu spät drum kümmern.
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