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Salutti
Im Falle a, also wenn die Wohnung grösstenteils möbliert bleibt, kann halt in der Praxis eine Reinigung und Abnahme / Protokollerstellung nur eingeschränkt erfolgen. Dies ist entsprechend zu notieren auf dem Protokoll. Das Risiko für allfällige Schäden, die man darum nicht sieht, liegt beim neuen Mieter. Da er aber ja bereits in der Wohnung wohnt, ist davon auszugehen, dass er diese ja diesbezüglich recht genau kennen sollte, vermutlich besser als der Vermieter / Verwalter. Darum sollte daraus an sich kein Problem entstehen.

Also ich würde sagen:
Fall a) Zu besprechen mit dem Vermieter und dem neuen Hauptmieter - prinzipiell haben beide das Recht, auf eine grundgereinigte Wohnung und ein Abgabeprotokoll, also eine ganz normale Übergabe. Die Grundreinigung geht zu deinen Lasten, da du ja der alte Mieter bist (und nur du!). Deine Untermieter müssen nur ihre eigenen Räume reinigen, so wie sie es machen müsssten, wenn sie ausziehen würden. Es sei denn, du hast vertraglich etwas anderes vereinbart... Natürlich können die neuen Mieter auf die Grundreinigung verzichten, wenn sie eine ungereinigte Wohnung akzeptieren - auf das Übernahmeprotokoll würde ich aber auf jeden Fall bestehen!
Fall b) Die Grundreinigung geht zu deinen Lasten, da du ja der alte Mieter bist (und nur du!). Deine Untermieter müssen nur ihre eigenen Räume reinigen, so wie sie es machen müssten, wenn sie unter "normalen Umständen" ausziehen würden. Es sei denn, du hast vertraglich etwas anderes vereinbart...
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