Kommentare

Aktuelles Beispiel: das Raserurteil von Schönenwerd.
Gemass GGV würde der Raser ausgeschafft. Gemäss geltendem Recht bestünde die Möglichkeit dazu.
Initiative? Nein. Der Raser dürfte bleiben.

The Blob. 22% 2008. Klar hat dies Ursachen (nämlich strukturell die Einwanderung von segmentären in funktional differenzierte Gesellschaften und kulturelle Differenzen im Wertesystem), aber die Initiative berührt ein vorhandenes Problem. Ob sich die Kriminalitätsrate erhöht hat, spielt doch keine Rolle, die Sicherheit lässt sich immer verbessern. Sonst müsste man auch keine Armeewaffen zu Hause verbieten. Da sprichst du von Ausländern, die sich nicht einbürgern lassen hätten, hier ist natürlich der richterliche Ermessensspielraum gegenüber der Initiative erwähnenswert.
Mit teilbedingten Strafen könntest du Recht haben, ich bin kein Jurist. Aber die Strafmasse sind hoch angelegt. Jemand der wiederholt dermassen kriminell wird ist m. E. selber schuld und legt wirklich eine ausreichende Renitenz an den Tag. Beim Gegenvorschlag spielt hier ebenfalls das richterliche Ermessen eine Rolle.
Der Gegenvorschlag ist schon die richtige Strategie, er dient dazu Initiativen Wind aus den Segeln zu nehmen indem er der Initiative Stimmen kostet, was das Ständemehr gefährdet, dazu kann er nicht zu weit vom Anliegen entfernt sein. Hier könnte das nicht fruchten, weil ca. 40% der SP die Ausschaffungsinitiative direkt befürworten und der moralischen Linken sogar der Gegenvorschlag zu weit geht, was sehr bedauerlich ist, weil sie damit der Initiative wohl zur Annahme verhelfen.
Die Vorteile des Gegenvorschlags sind vorhanden: Integrationsartikel und die Orientierung am Strafmass anstelle des Deliktes. Wer ein Doppelnein einwirft, unterstützt die Initiative tatkräftig.
Wenn du etwas national vereinheitlichen willst, muss das auch in die BV. Ob das nun hier steht: www.admin.ch oder direkt in der BV, das spielt nun wirklich keine Rolle. Die BV wird vermutlich eher gelesen.

@Sequelle: Vor allem die Unverhältnismässigkeit der Initiative und der Völkerrechtsverstoss. Bei dir?

Bluebalu: und wenn die "vergessenen" Delikte drin wären? Klingt ja fast so, als würd nur der unvollständige Katalog gegen die Initiative/für den GGV sprechen.

@Sequelle: Die SVP hat ganz viel "vergessen": Geiselnahme, Entführung, sexuelle Schändung, sexuelle Handlungen mit Kindern, fahrlässige Tötung (Raserei!), Förderung der Prostitution, Inzest, Verursachung einer Explosion, Gefährdung durch Sprengstoffe in verbrecherischer Absicht, Finanzierung des Terrorismus, Geldfälschung, schwere Körperverletzung. z.B. Fazit: Der Gegenvorschlag ist anzunehmen!

Ja bluebalu, das stimmt! 23% der niedergelassenen Bevölkerung, begehen 36% aller Straftaten. Dies hat aber auch damit zu tun, dass diese in der Schweiz auch gleich praktischerweise die Unterschicht bilden!
Viele Migranten leben seit Jahren hier oder sind hier geboren - dann diese Probleme einfach per neuem Verfassungsartikel ausschaffen zu wollen, halte ich für das falsche Signal..! Wer hier geboren und aufgewachsen ist, gehört zu unserer Gesellschaft!
Ausserdem werden bedingte und auch teilbedingte Schuldsprüche kumuliert! Bloss weil eine Strafe bedingt ausgesprochen ist, heisst dies nicht, dass die Tagessätze nicht als Verurteilung gelten!
Ich finde sehr wohl, dass beim Ausländerstrafrecht nicht nur gekuschelt werden muss. Dass die Bürgelichen und Linken sich aber nach der Minarettabstimmung aus Angst vor den Karren des Gegenvorschlages spannen liessen und dann immer wieder betonen müssen, dass sich danach gar nicht viel ändere, vor allen in jeweiligen Katonen, wie hier in Zürich, wo das heutige Gesetz konsequent angewandt wird, ist mir unverständlich! Der Gegenvorschlag ist quasi die Ausschaffungsinitiative, aber mit zwingendem Völkerrecht und v.a. mit dem bilateralen EU-Freizügigkeitsabkommen vereinbar!
Anstatt die heutige kantonale Regelung konsequent anzuwenden, diese vepflichtend zu gestalten, wird ein staatliches Vehikel in die Grundverfassung geschrieben, welche ganz konkret an eine Zweiklassenjustiz erinnert und eigentlich bloss der SVP im Wahlkampfsetting dient!
Der vielgepriesene Integrationsartikel des Gegenvorschlags soll dann aber wieder kantonal geregelt sein und ist noch nicht einmal verpflichtend!
Kriminalität, kriminalität, kriminalität, kriminalität, - dies werden wir neben dem bereits be-kannten Ausländer, Ausländer, Ausländer, bis zu den Wahlen noch einige Male hören. Und dies obwohl die Kriminalitätsrate nicht gestigen ist in den letzten Jahren!

Pädophile Straftäter wollen sie auch behalten. ;-)

Sequelle: Wirtschaftsbetrug, Betrug, Geiselnahme, schwere Körperverletzung, Raserei (kein Tatbestand). Schwer zu sagen. Die SVP hat die Autopartei aufgesogen und geht nur ungern auf Vermögende los.. vielleicht wollte man auch nicht. Das mit der schweren Körperverletzung scheint mir hingegen äusserst unprofessionell. Wenn ich SVP-Agitator wäre, hätte ich diesen Tatbestand bestimmt nicht übersehen. :-)

Steht dieser Passus Deiner Meinung nach nur drin, weil die SVP nicht so gut formulieren kann (oder will)? Oder um jenen, denen der Katalog zuwenig umfassend ist, vorzugaukeln, er würde bald erweitert?
Er ist insofern unwichtig, da tatsächlich nicht zu erwarten ist, dass National- und Ständerat fröhlich neue Straftaten in den Katalog reinjubeln, und da die SVP theoretisch auch ohne den Passus via Volksinitiative (die Unterschriften für die A-Initiative hatten die schon recht schnell im Sack) erweitern könnten.
Es klingt einfach so verdächtig nach Absichtserklärung. :-/
--
Mit Schwerverbrechen meinst Du Raser? Verständnisfrage.

Sequelle: Den Katalog der Ausschaffungsinitiative würde bestimmt niemand erweitern. Die SVP hat ja keine Mehrheit dazu. Die anderen Parteien wollten bis zur Minarettabstimmung keinen Gegenvorschlag. Und Raser werden meistens zu fahrlässiger Tötung verurteilt, also auch Unfall infolge Unachtsamkeit. Das wäre völlig unverhältnismässig, weil das jedem passieren kann. Genau darum ist der Gegenvorschlag viel trefflicher. Die SVP hat einfach Mühe Initiativen korrekt zu formulieren, weil es ihr eher um Wahlanteile als Inhalte geht.

Nochmal Bluebalu: Was meinst Du mit "Ausklammerung von Schwerverbrechen"? Klar haben die Initanten einige schwere Vergehen in ihrem Katalog vergessen. Sie lassen aber ein Hintertürchen auf (ich würde sagen, ein Garagentor) und führen an, der Katalog könne ggf. erweitert werden. Wird er garantiert.


Bralli: MEIN Beitrag hat nichts mit der Initiative zu tun, auch nicht mit dem Gegenvorschlag, weil es ja bei beiden nur um Ausländer geht, nicht um andere "Gruppen" (Männer), die den Strafvollzug vergleichsweise höher belasten als andere. Kleiner Denkanstoss, um die Frage Gut-und-Böse von einer andern Seite als von der Nationalität anzugehen.
---
Ich sage nicht, die SVP sei eine Nazi-Partei. Ich sage, gewisse Parallelen ("Propaganda", abholen der "Verlierer", Aufbau und Pflege von Feindbildern, Mythologisierung d. Nationalgefühle bis zur Volkstümelei, anti-Intellektualismus ..) darf man durchaus ziehen. Ich sage nicht gleichsetzen, ich sage vergleichen, und ich sage nicht SVP.
Die Reaktionen von rechts, hier nehm ich jetzt SVPler als Beispiel (guck mal Sonntalk auf Telezüri, so wie SVP-Exponenten jeweils laut und deutlich zum Gegenangriff übergehen, wenn nur ansatzweise ein Quervergleich zum NS-Regime im Raum steht.. für mich eindeutig eingespielte rhetorische Taktik, mit der richtigen Dosis Empörung und entsprechend werden die armen Opfer verteidigt...wtf?!? seit wann denn PC-Allüren?? Der "Maulkorb" ist doch sonst auch eine verabscheuungswürdige Erfindung der PC-Linken?). Ist auch rührend, dass Du Dich hier für die Opfer der Nazis stark machst. Ich tu allerdings keinem Opfer was zuleide, wenn ich Charakteristika oder Funktionsweisen des NS-Regimes punktuell mit jenen zeitgenössischer Gruppierungen vergleiche.
Wo bleibt denn der Respekt vor den Opfern des Kommunismus, wenn gewisse Exponenten alles was linker ist als rechtskonservativ pauschal mit Kommunismusvergleichen eindecken? Heer z.B. teilt dauernd die Kommunistenvergleiche aus und keiner zuckt gross zusammen.

Bluebalu: ja, ich weiss ;-).. aber nur einmal (falls Verurteilungsgrund/Strafmass gemäss Initative/Gegenvorschlag Ausschaffungsgrund ist). Wie hoch der Anteil nicht-CH-Wiederholungstäter in den Gefängnissen ist, weiss ich aber nicht.
Als Ziel d. Initiative wird ja v.A. die Verringerung d. Kriminalität genannt (also Erhöhung der SIcherheit), nicht die Verbilligung d. Strafvollzugs, so gesehen hast Du recht, es ist kein Argument.
Dennoch wird die Initiative durch die vergleichsweise hohe Anzahl straffälliger Ausländer und Ausländern im Strafvollzug legitimiert - die Anzahl ausländischer Gefängnisinsassen wird schon jeweils als Teilargument gebracht.

@Blob: Also sind 20% der Ausländer für 36% aller Delikte verantwortlich und 80% Schweizer für 64%. Ich habe mich zu gar nichts veranlasst gefühlt, aber lese gerne Quellenangaben, wenn es um Zahlen geht. Falls es sonst noch wen interessiert:
www.bfs.admin.ch
Es ist natürlich immer die Frage auf welcher Seite man die Menschlichkeit ansetzt.
Ich nehme an du meinst Folgendes mit multipliziert (von bedingt steht da allerdings nichts):
2. Ausländerinnen und Ausländer verlieren ihr Aufenthaltsrecht und werden weggewiesen, wenn sie:
c) für eine andere Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren oder zu mehreren Freiheitsstrafen oder Geldstrafen von insgesamt mindestens 720 Tagen oder Tagessätzen innerhalb von zehn Jahren rechtskräftig verurteilt wurden.
---
Das sind 2 Jahre unbedingt innert 10 Jahren. Das muss man erst mal hinkriegen.

@bluebalu: Bezüglich deines Fragezeichens nach 62% - wenn du meine Angaben in Frage stellst, dann gib doch bitte du deine Quelle an, warum du denkst der Ausländeranteil sei höher und was dich veranlasst, dies in Frage zu stellen! Meine Quelle ist das Bundesamt für Statistik. (Polizeiliche Kriminalstatistik 2009 - Medienmitteilung vom 22.03.2010 16Uhr - zu finden unter bfs.admin!) Es handelt sich hierbei übrigens um genau den Bericht zur Ausländerkriminalität, welcher seit Jahren gefordert wurde und nun aber niemand liest.
Und ja sorry, ich lag tatsächlich falsch! Es sind 64% Schweizer! Ich weiss, die SVP spricht gerne von 52% - dort sind dann aber auch die Kriminaltouristen mit erfasst - also diejenigen, welche gar nicht hier wohnhaft sind - also z.B. auch illegale Prostituierte, welche dann notabene gerade wieder von den SVP Wählern gebumst werden!
Und warum ich - den wie ich bereits erwähnte, wenigstens diskutierbaren Gegenvorschlag - trotzdem auch ablehne: Ich lasse mich von medialer Panikmache nicht verrückt machen und empfinde die Kriminalität längst nicht als dringendstes Problem um von Werten wie z.B. Menschlichkeit abzuweichen, Menschen 2. Grades zu schaffen und in automatisierte Bestrafungen zu verfallen! Unter bfs.admin kann z.B. auch nachgelesen werden, dass die Schweiz nicht krimineller wurde seit 2004!
Ausserdem möchte ich gerne wissen, weshalb die Strafen beim Gegenvorschlag multipliziert werden! Also bedingte, teilbedingte und Geldstrafen dabei zusammengezählt werden! Er zielt also nicht nur auf schwer Kriminelle!
Aber wie gesagt, den Gegenvorschlag kann man wenigstens diskutieren! Dieser lässt zumindest jene Teile der Ausschaffungsinitiative weg, welche sowieso gar nicht umsetzbar sind!