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Übrigens, falls es relevant werden würde:
"Bei einem solchen Wohnungstausch handelt es sich rechtlich gesehen um eine Untermiete Ihrer Wohnung. Dafür brauchen Sie die Zustimmung Ihres Vermieters. Die Vermieterschaft kann Ihnen die Einwilligung zur Untervermietung der Wohnung jedoch nur verweigern, wenn die Bedingungen der Untermiete im Vergleich zu denjenigen in Ihrem Mietvertrag missbräuchlich sind oder dem Vermieter aus dem Untermietverhältnis wesentliche Nachteile erwachsen. Damit der Vermieter die Bedingungen des Untermietvertrags prüfen kann, müssen Sie ihn über dessen Inhalt in Kenntnis setzen. Missbräuchlich gelten Untermietverträge etwa dann, wenn aus der Untervermietung ein Gewinn erzielt wird. Der Mieter darf von seinem Untermieter jedoch einen angemessenen Aufpreis verlangen, wenn er ihm beispielsweise auch seine Möbel zur Benützung überlässt. Für den Untermietvertrag gelten dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie für den Mietvertrag selbst. Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Hauptmieter und dem Vermieter wird von der Untermiete nicht beeinflusst. So haften Sie insbesondere für die pünktliche Leistung des Mietzinses sowie für Mängel, gleichgültig ob Sie selbst oder die Untermieter etwas kaputt gemacht haben. Sie sollten sich deshalb dahingehend absichern, dass Ihnen die amerikanischen Untermieter ein Depot oder eine Versicherungsdeckung zur Sicherheit anbieten für den Fall, dass sie die Mietzinse schuldig bleiben oder tatsächlich etwas kaputt machen, für das Sie als Mieter aufzukommen haben."
Quelle: wup.alogis.ch / Wehrli Partner Rechtsanwälte Frick, Aarau

@paedu, ja das stimmt, Voraussetzung ist schon das gegenseitige Vertrauen. Bei uns funktionierts jedenfalls. Andererseits bis Du ja gegenseitig gebunden. Also wenn er nicht zahlt, dann hafte ich zwar. Aber wenn ich nicht bezahle, dann genauso. Schwierig wirds dann einfach, wenn einer von beiden raus will...
Einfach ist's definitiv nicht.
Und das von wegen der Vermieter KANN den Nachmieter nicht ablehnen, das stimmt mal gar nicht. In der Praxis ist's wahrscheinlich schon eher so, dass der Nachmieter angenommen wird, da wenig Aufwand, keine Inserate bezahlen, etc. Aber genauso gut kann jemand auf der Warteliste stehen, z.B. ein Freund oder jemand aus der Familie des Vermieters sucht eine Wohnung... dann wird dieser sicherlich bevorzugt.

Die meisten Aussagen sind falsch, ungenau und unfachmännisch. Ich glaube kaum, dass jemand hier (ausser mir) auch nur ein Semester Jus studiert hat. Blim, ich würde dir empfehlen, dich selber schlau zu machen (es ist ein einfaches Problem, und entsprechende Google-Suchen führen meist zu zuverlässigen Beiträgen in Fachmagazinen oder Beobachter, o.ä.). Alternativ steht dir auch die unentgeltliche Rechtsauskunft der Zürcher Anwaltsverbandes offen: www.zav.ch

"solange der vorgeschlagene nachmieter regelmässig ausreichend geld verdient und für die nachbarn als zumutbar gilt (...) KANN der vermieter gar nicht ablehnen" - Sorry, aber diese Aussage ist einfach nicht wahr! Der Vermieter kann ihn auf jeden Fall ablehnen. Du darfst das nicht Verwechseln mit deiner Pflicht, bei ausserterminlichen Kündigung einen zumutbaren Nachmieter zu stellen, die ist mit so einem Mieter zweifellos erfüllt, da ist der Vormieter auf jeden Fall fein raus.
Aber eine Garantie, dass der Vermieter die vorgeschlagene Person dann tatsächlich nimmt, gibt es überhaupt nicht. Vielleicht führt der Vermieter ja beispielsweise eine Warteliste oder hat einen Kollegen, welcher eine Wohnung sucht, oder er möchte renovieren und die Miete erhöhen....
Klar, in der Realität WIRD er den Nachmieter MEISTENS akzeptieren - aber es ist eben nicht so, dass er MUSS.

nur 2 anmerkungen: da der vertrags-mieter gegenüber dem vermieter haftbar für alle schäden an der mietsache haftet, eignet sich eine ich-untermiete-dich-und-du-mich-variante AUSSCHLIESSLICH unter personen die sich gegenseitig kennen und respektieren... (ich verwende bewusst nicht das wort "freunde"!!!)
2tens: solange der vorgeschlagene nachmieter regelmässig ausreichend geld verdient und für die nachbarn als zumutbar gilt (kein hobby percussionist mit profi-avancen) KANN der vermieter gar nicht ablehnen - und der weiss das auch... naja, bei einliegerwohnungen im bauernhof auf stadtgrund - mit dem pächter oben drin - würde wohl diese regelung nicht wirklich bestand haben... drum, gilt dies zumindest für alle mietskasernen die durch professionelle verwaltungen gemanagt werden.

"der vermieter kan das aber ablehnen, sowohl das eine neue partei reinnehmen, wie auch das eine partei aus dem vertrag entlassen. richtig? " --> Ja klar, das kann er, denn rechtlich handelt es sich dabei um einen neuen Vertrag.
Der Vermieter kann auch (bei der von Passaia vorgeschlagenen Variante) die Untermieter später nicht als Hauptmieter akzeptieren, wenn sie ihm nicht passen.
Und der Vermieter kann dir natürlich auch jederzeit kündigen, ohne Grund oder weil er mit der Untervermietung nicht einverstanden ist oder weil es ihm halt gerade danach ist. Denn im Gegensatz zu früher braucht der Vermieter keinen "offiziellen Grund" mehr für eine fristgerechte Kündigung.
Schlussendlich ist alles einzig und alleine von der Kulanz des Vermieters abhängig. Aber normalerweise tun die nicht blöd, wenn eine neue Person dazu kommt oder ein Untermieter übernehmen möchte - es gibt einfach keine Garantie, dass es funktioniert.
Vermieter sind auch nur Menschen! ;-)

Ich habe dies ein bisschen anders geregelt. Meine Wohnungstausch-Kollegin und ich sind nun gegenseitig Untermieter.
Dafür brauchst du KEIN Einverständnis des Vermieters. Untermiete ist immer erlaubt, es sei denn, die Wohnung wird Zweckentfremdet etc... Ist jedenfalls nur eine Formsache.
Vorteil Vermieter: Du bleibst der Mieter, das heisst, wenn die Nachmieterin die Miete nicht bezahlt, stehst Du dumm da. Vorteil von Dir: wenn Du die Miete nicht bezahlst, schaut die andere auch dumm aus der Wäsche. Ihr seid euch also gegenseitig verpflichtet.
Bei uns funktionierts super. Nach einem Jahr werden wir jeweils die Untermietschaft künden und die Wohnung des anderen als Mieter übernehmen. Für den Vermieter wird es also kein grosses Hickhack mehr geben und sie müssen niemanden Suchen...
Kenne Mehrere, bei denen dies super geklappt hat.

klar, wenn du die beiden vermieter überreden kannst ist das die beste variante.
auf jeden fall musst du dir das schriftlich geben lassen. mein ehemaliger vermieter hat nämlich zuerst sein OK gegeben, nur um dann nach zweimaligem herauszögern der mietvertragsunterzeichnung urplötzlich meinen nachmieter doch nicht zu akzeptieren. ar####och!
@wisefox: die variante des "langsamen einschleichens" tönt interessant. der vermieter kan das aber ablehnen, sowohl das eine neue partei reinnehmen, wie auch das eine partei aus dem vertrag entlassen. richtig?

natürlich müssen beide vermieter einverstanden sein! wenn du ausserterminlich ausziehst, musst zwar einen nachmieter vorschlagen, aber der vermieter ist noch laaange nicht verpflichtet, den vorgeschlagenen auch zu akzeptieren. das würde ich mir unbedingt sehr genau vor der kündigung (schriftlich!) bestätigen lassen, von beiden vermietern von beiden wohnungen - sonst steht dann plötzlich eine partei (oder gar beide) auf der strasse, wenn es sich ein vermieter dann mal plötzlich anders überlegt.
dann gibt es allerdings noch die methode des "langsamen einschleichens", das heisst die personen, welche tauschen wollen, lassen sich in beiden wohnungen zusätzlich auf den schon bestehenden mietvertrag setzen (also quasi wie einen neuer partner), und dann nach einiger zeit lässt sich die "alte" person wieder aus dem vertrag löschen, während die "neue" als alleiniger hauptmieter zurück bleibt. das ist aber auch mit einem gewissen risiko verbunden, denn sobald dein name im mietvertrag steht, bist du für beide wohnungen vollumfänglich haftbar, falls die andere person plötzlich zahlungsunfähig oder -unwillig wird.
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