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und es wird noch dreister..
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aso ich etzt zum beispiel habe als einer ausgezogen ist vom abrübtesten ausserterminlitsch dann noch habe ihm gesagt, er könne seine diversen möbel für zirka 8000 schon hier lassen wenn er wolle, aber er müsse verstehen dass ich dem neuen mieter das höchstens gratis anbieten wolle und ich deshalb grosszügigenster weise ihm 100 franken gäbe statt dass er alles mit dem teuren möbeltransport wegschleppe und er's dann sowieso fortschmeisse. tja. ausserdem, wenn ich ma ikeamässig genau hinschaute, würd ichs also auch nicht zügeln wollen und lieber eine lappen fürschi machen. aber es sind eben nicht alle wie ich ein vorbild. in diesem sinne___ +°1§++

@crazycat: ja aber schau dir das inserat an... da sucht jemand die eierlegende wollmilchsau. für eine solche wohnung würde ich auch bestechungsgeld zahlen... wenn denn noch eine doppelgarage, ein cheminee und ein waschturm mit im preis drin ist;-)

…womit wieder einmal gezeigt wäre, dass recht und gerechtigkeit nicht immer so eng beieinander liegen. übrigens sind ja auch bestechungsgelder in der schweiz von den steuern absetzbar. wie sagte doch das oberschwein bei orwell: alle schweine sind gleich, aber einige sind gleicher. war zwar auf die russische revolution gemünzt, scheint aber auch bei uns zuzutreffen. ob unsere koppelungsgeschaftlhuber am ende verkappte kommunisten sind?

tja, gibts diesem inserat noch etwas zuzufügen?
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Sorry, hat mir keine Ruhe gelassen. Du hast Recht:
Auszug aus einem Bundesgerichtsurteil:
"Eine Vereinbarung zwischen einem ausziehenden und einem neu einziehenden Mieter ist nur dann nichtig, wenn der Vermieter oder sein Vertreter um das Koppelungsgeschäft weiss und ihm zustimmt."
Dann ist es halt doch so, dass es einfach unfair, habgierig und unsozial aber leider rechtens ist. Und ich mich bei der nächsten solchen Wohnungsbewerbung in die Nesseln gesetzt hätte.

@rasselpande: du hast da was falsch verstanden:
"..würde ich dir den Vertrag ohne Zögern unterschreiben," heisst, dass ich in andern worten ausgedrückt meine drei kreuze sofort unter so einen wisch setzen würde.
mein argument ist, dass so ein vertrag nichtig ist und ich mich nicht daran halten muss (sprich die geforderte summe bezahlen), weil dies ein unzulässiges koppelungsgeschäft ist.
Nochmals, und diesmal bitte lesen:
"§254 OR
B. Koppelungsgeschäfte
Ein Koppelungsgeschäft, das in Zusammenhang mit der Miete von Wohn- oder Geschäftsräumen steht, ist nichtig, wenn der Abschluss oder die Weiterführung des Mietvertrags davon abhängig gemacht wird und der Mieter dabei gegenüber dem Vermieter oder einem Dritten eine Verpflichtung übernimmt, die nicht unmittelbar mit dem Gebrauch der Mietsache zusammenhängt."
Nochmals: Unterschreiben würde ich, ich würd einfach nicht bezahlen und der Vormieter hat keine Handhabe, das Geld einzufordern.

@Tobito: so lang bis das zeug nix mehr wert ist.
@bitzist: wenn du nicht unterschreibt tuts ein anderer. no problem und mir herzlich egal.
@cat: anstand? was hat es mit dreistigkeit zu tun, wenn ich meinen verlegten parket an jemanden weiterverkaufen will und jemandenfinde der ihn mir abkaufen will??? klar, wenn jemand für den alten sperrholzschrank 5000.- möchte, dann ist's nicht OK...

Die Frage ist doch: ist die Wohnung das wert? Sind die Möbel es wert und werden sie gebraucht? Für jemanden, der erstmals eine Wohnung bezieht oder aus dem Ausland kommt, ist diese Lösung doch ganz praktisch. Er/sie kann danach selber Möbel kaufen und die übernommenen entsorgen oder weiter verhökern. Ich habe in einer Wohnung mal die Vorhänge übernommen, um die ich echt froh war, weil ich vorerst noch andere, wichtigere Auslagen hatte. Und die Wohnung war es wert. Ueber eine Vermittlungsagentur hätte ich gleich viel bezahlt. Also: zuerst anschauen und dann motzen.

@catherine h: diese zügeltermine sind aus meiner sicht völliger blödsinn. vielleicht mag hier ja mal jemand erklären, warum es die überhaupt gibt? negativ ist doch a) die zügelunternehmer sind alle an drei terminen des jahres komplett ausgebucht statt fliessend übers jahr, b) zügel- und bananenkisten bei freunden kann man direkt vergessen c) eine wirtschaftliche personalplanung bei zügelunternehmen wird vollkommen konterkariert. zügeltermine sind einfach total bünzlig. kann man dagegen nicht mal ein referendum machen?

ach pete1, das ist doch das tragische heutzutage! anstand und soziales denken ist sowas von out, nur mit dreistigkeit und rücksichtslosigkeit kommt man weiter. frechheit ist gefragt um heute bestehen zu können. aber hoffen wir doch, dass auch diese leute mal zur kasse gebeten werden und zwar kräftig - nicht nur in finanzieller hinsicht! und währenddessen können menschen wie du wenigstens noch jeden morgen in den spiegel schauen!

was macht ihr denn für einen aufstand hier wie kleinkinder die nicht kriegen was sie wollen? wie crazycat schon gesagt hat, alles eine frage von angebot und nachfrage. und die regiert nun mal den markt. und wenn ein momentaner mieter drei nachmieter stellen muss, sucht er sich nun mal diejenigen aus, die ihm persönlich am besten passen. sei das eine frage von sympathie oder eben der übernahme von möbeln oder zahlungen für renovationen. und würde man es ganz genau nehmen, ist ein sympathie-bonus auch nicht legal. aber da ruft natürlich keiner aus.
ich habe mehr als 8 monate(!) eine wohnung in ZH gesucht. und ich weiss wie mühsam es ist und dass man einiges über sich ergehen lassen muss. jetzt habe ich eine super schöne bleibe. aber ich musste investieren, weil die verwaltung ganz klar zum ausdruck gebracht hat, dass sie nichts investieren wird (und in der wohung wurde bestimmt seit den 70ern nichts mehr gemacht). legal oder nicht legal? tatsache ist, dass es 100 andere gab, die die wohnung mit handkuss genommen hätten, hätte ich das nicht gemacht. ich habe gut 5000.- für streichen, böden, neue wasserhahnen, klodeckel etc. investiert. aber eines kann ich garantieren, sollte ich diese wohnung je verlassen suche ich den nachmieter oder die nachmieterin der/die mir am besten passt und bereit ist etwas an meine renovationen beizusteuern. denn schliesslich hat er oder sie ja auch etwas davon. viel glück den suchenden! j.

Nikita1980: Ich hab nicht alles gelesen. Aber wieso ist denn das so grauenhaft unfair, nur weil du die möbel nicht willst und weil es eh nur fair ist, wenn du die wohnung im nicht-trend quartier, wo du auch nur wohnen willst weil du schon vor den pseudo-coolen da warst, bekommst..?!
Wenn 10 Leute die WOhnung gerne übernehmen möchten und drei von denen auch noch Möbel brauchen und der der raus geht will seine loswerden - ....? Hört sich doch nach 'nem guten deal an.

Aus mieterverband.ch:
"Thema: Koppelungsgeschäft
Frage: Bei der Besichtigung einer neuen Wohnung erklärt mir die künftige Vermieterin, ich müsse dem Vormieter einen Teppich abkaufen. Sonst bekäme ich die Wohnung nicht. Bin ich tatsächlich zum Kauf des Teppichs verpflichtet?
Antwort: Nein! Wenn der Abschluss des Mietvertrags wirklich vom Kauf des Teppichs abhängig gemacht wird, handelt es sich um ein unzulässiges Koppelungsgeschäft.
Wenn Sie den Teppich kaufen und erst anschliessend den Mietvertrag unterzeichnen, haben Sie aber vermutlich ein Beweisproblem. Dann können Sie den Kauf nicht mehr rückgängig machen, wenn Sie nicht beweisen können, dass der Abschluss des Mietvertrags davon abhängig gemacht wurde.
Wenn Sie zuerst den Mietvetrag unterzeichnen, können Sie sich anschliessend aber weigern, den Teppich zu kaufen."
Auch wenn der Vertrag mit dem Vormieter und nicht mit dem künftigen Vermieter abgeschlossen wird, würde ich dir den Vertrag ohne Zögern unterschreiben, master. Da ich sicher nichts bezahle, bevor der Mietvertrag in der Tasche ist (und auch nachher nicht), möchte ich dich mal sehen, wie du vor Gericht darlegst, dass dein Vertrag rechtmässig ist und du zu deinem verlangten Geld kommst. Ausserdem würden deine Möbel bei Nichtabholen nach schriftlicher Aufforderung auf dem Sperrmüll landen. Verkauf sie doch lieber bei ebay.

hab ich's mir doch gedacht! eine mittlere gebirstour ist das botelon dagegen. aber es muss ja auch unterschiede geben hienieden, nicht?! grüsschen Du!