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Zürcher Doppelmoral
Hab dies heute in meiner Mailbox gefunden. Ein spannender und diskussionswürdiger Prozess:
Erklärung zur Verhandlung am 26.4. Bezirksgericht Zürich
Erklärung zur Verhandlung am 26. 4. 09 am Bezirksgericht Zürich betreffend Pornografie
Liebe Gäste, liebe Freundinnen und Freunde des message salon
Wo ist die Grenze der Freiheit in der Kunst?
Doppelmoral im Rotlichquartier an der Langstrasse?
Zensur?
Im Juni 2008, während der Zeit der Euro08, zeigte der message salon downtown in der Perla-Mode eine Arbeit des tschechisch-amerikanischen Künstlers Petr Motycka, der als Artist in Residence, eingeladen von einer anerkannten Schweizer Kulturstiftung, vorübergehend in Zürich weilte.
Die Arbeit “Projection” ist eine Bildabfolge im Stil eines Comics, das auf die Aussenwand der Perla-Mode projeziert und von der Langstrasse her während der Nachtstunden zu sehen war. Bilder und Text zur Ausstellung old.likeyou.com
Petr Motycka hat die Arbeit “Projections” speziell für die Ausstellung im message salon downtown und Perla-Mode erarbeitet. “Projections” beschäftigt sich offensichtlich mit der sozialen und politischen Dimension des Sexmarktes und mit der Doppelmoral in einem Teil der Gesellschaft, sowie mit dem Verhältnis von Macht und Ausbeutung. Die Aussagen in den Sprechblasen der Comicbilder hat Petr Motycka während seines Schweiz-Aufenthalts aus Abstimmungsparolen, Fernsehumfragen, Zeitungsartikeln und weiteren Quellen gesammelt.
Am Abend des letzten Ausstellungstags, einer Finissage im Freundeskreis, erschien eine zivile Polizeieinheit der Abteilung Sexualdelikte und Millieu und forderte mich auf, die Projektion abzustellen, da eine Anzeige wegen Pornografie gegen mich eingegangen sei. Da ich mich im Umgang mit der Polizei kooperativ zeigte, sah der Einsatzleiter davon ab, den Computer, auf dessen Harddisk “Projections” geladen war, sofort zu beschlagnahmen.
In der Folge erhielt ich vom Stadtrichteramt eine Busse wegen Pornografie, gestützt auf Art. 197 ziffer 2 Abs. 1 StGB, Art. 2 VBöGS
Die Busse betrug inklusive aller Gebühren ca. 350 Franken.
Als Betreibern eines in der Kunstwelt anerkannten und in der Zürcher Oeffentlichkeit bekannten Kunstraums konnte und wollte ich diese Busse wegen Pornografie nicht akzeptieren. Ich habe die Busse beim Stadtrichteramt angefochten.
Es ist bekannt in welcher Umgebung sich das Kunsthaus Perla-Mode seit 2006 behauptet. Neben Drogenhandel und Drogenelend, befindet sich im Geviert Langstrasse/ Brauerstrasse das Rotlichtmillieu, das tagtäglich und rund um die Uhr mit Strassenstrich (sehr aktuell der Babystrich mit Mädchen aus Ungarn, direkt vor dem Eingang der Perla-Mode) sowie uneingeschränkt einsehbaren Schaufenstern von Sexkinos und Sexshops sichtbar präsent ist.
Jedem einigermassen aufmerksamen Beobachter dürfte klar sein, das die Arbeit “Projection” einen bissig-satirischen Unterton besitzt und die Zeichnungen, die sich dem Genre eines billig produzierten schwarz/weiss Erotik- oder Schmuddelcomics bedienen, mit Humor und Kritik auf reale Zustände an der Langstrasse sowie auf Widersprüchlichkeiten in der Gesellschaft verweisen.
Da ich das Angebot des Stadtrichteramts, meine Einsprache unter Bezahlung von zusätzlichen Kosten von rund 300 Franken zurückzuziehen nicht zustimmte, ist der Fall jetzt beim Einzelrichter am Bezirksgericht Zürich hängig.
Meine grundsätzlichen Motivationen, diesen Fall weiterzuziehen sind
die Frage nach der Freiheit in der Kunst muss immer wieder und aufs Neue verhandelt und diskutiert werden. Als Künstlerin und als Kunstvermittlerin kann ich nicht akzeptieren, in diesem Fall wegen Pornografie gebüsst zu werden.
wo fängt die Selbstzensur an? Darf ich nun gewisse Kunst nicht mehr zeigen, wenn sie zum Beispiel durch das Schaufenster an der Langstrasse zu sehen ist?
ich halte die Anzeige und die ausgesprochene Busse für politisch motiviert.
ich halte die Abbildungen grundsätzlich für nicht pornografisch im Sinne des Gesetzgebers: Das nämlich eine Darstellung dann pornografisch ist, wenn explizite Darstellungen der Geschlechtsteile darauf abzielen, den Betrachter sexuell zu reizen (was in dieser Arbeit wohl kaum der Fall sein dürfte).
ich halte diese Arbeit für eine künstlerische und deshalb vom Gesetzgeber als schutzwürdig zu betrachten und folglich vom Pornografieartikel ausgenommen.
Die Verhandlung ist öffentlich und alle Interessierten sind eingeladen, unter Wahrung des Respekts vor dem Gericht (nettes Outfit!), der Verhandlung beizuwohnen.
Mit herzlichen Grüssen von der Langstrasse Esther Eppstein
Die Verhandlung ist öffentlich
Stadtrichteramt Zürich (Einsprachegegnerin) gegen Esther Eppstein (Einsprecherin)
Am Dienstag, 26. Mai, 14 Uhr
Bezirksgericht Zürich