@Isegrimm: Die Festlegung der Höhe des BGE wird bewusst nicht in die Verfassung geschrieben. Da soll die Politik frei...
@Isegrimm: Die Festlegung der Höhe des BGE wird bewusst nicht in die Verfassung geschrieben. Da soll die Politik frei entscheiden können. Es könnte sich z.B. am Median-Einkommen orientieren (z.Z. ~5000.- Fr.). Die Diskussionen um das BGE gehen von einer beispielhaften Höhe von Fr. 2500.- aus, für Kinder die Hälfte. In Deinem Beispiel einer 4-köpfigen Familie wären das dann 7500.-. M.E. (das ist aber nur meine Meinung) müssten die Beiträge für Familien aber degressiv geregelt sein, ähnlich wie das heute im Steuersystem der Fall ist (verheirateten Tarif, Abzüge für Kinder etc.), sodass für eine 4-köpfige Familie ca. 5000.- resultiert, was sicher besser ist als ein heutiger Minimallohn von 3500.-, aber dennoch nicht so hoch, dass nicht noch ein zusätzlicher Anreiz bestünde, durch Lohnarbeit mehr zu verdienen. Übrigens: Durch das BGE wären Eltern auf dem Arbeitsmarkt ganz plötzlich und automatisch viel besser positioniert werden gegenüber kinderlosen Erwachsenen.
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@Mariquita II: Deine Bemerkung zur Finanzierung des BGE über die Steuern lässt mich vermuten, dass Dein Denken noch völlig im Dualismus WirtschaftStaat gefangen ist. Du bezeichnest wahrscheinlich auch die AHV-Beiträge als "Staatsquote". Die Einführung eines BGE ist nur möglich, wenn solche - m.E. äusserst untauglichen - Denkschemen verlassen werden. Der Zweck der Wirtschaft ist, die Bevölkerung mit den notwendigen und gewünschten Gütern und Dienstleistungen zu versorgen, und keineswegs - wie das heute vielfach falsch verstanden wird - damit sich einige wenige auf Kosten der Allgemeinheit bereichern können. Somit sind z.B. AHV-Beiträge lediglich ein gesamthaft geregelter Transfer zu den AHV-EmpfängerInnen. Auch die über Steuern erhobenen Sozialleistungen gehören ins gleiche Kapitel. Als Staatsquote im engeren Sinn können eigentlich nur noch Militär, Polizei, Regierungstätigkeit, Gerichte, Diplomatie und dergleichen subsummiert werden. Alles andere gehört zum Bereich (Volks-) Wirtschaft. Wirtschaftliche Verteilungsmechanismen gehören nicht zu den Aufgaben des Staates, aber die Politik hat die Aufgabe, die Ausgestaltung dieser Verteilungsmechanismen zu definieren und zu regeln. Wie das ja auch heute der Fall ist (mit deutlicher Bevorteilung der besitzenden Klasse). Mit der Einführung des BGE würde lediglich eine neue Art solcher Verteilmechanismen eingeführt.
@Mariquita: Worin siehst Du den Witz im neuen Verfassungsartikel? (BTW: siehe http://www.bedingungslos.ch/). Die Bezeichnungen "bedingungslos" und "Grundeinkommen" sind doch wohl völlig klar. Was soll daran offen sein? Absatz 2 definiert ja das "Grundeinkommen" genauer, m.E. genug genau für einen Verfassungsartikel. Was müsste Deiner Ansicht nach präziser formuliert werden?
@Sanfran32: "mehr angestellte die lohn und sozialleistungen beziehen bei gleichbleibendem umsatz". Dies ist eine unbelegte Zweckbehauptung. Der gesunde Menschenverstand sagt doch: "Mehr Lohn = mehr Konsum = mehr Umsatz". Solange der Rubel rollt, geht es allen gut. Je mehr er rollt, desto besser für alle.
Nehmt doch diesen Hügli nicht so ernst. Wer solchen neoliberalen Schwachsinn verzapft ist entweder selber schwach im Hirn oder wird für provokante Beiträge von einer PR Agentur bezahlt, was ich sehr stark annehme.
Würden wir (vor allem der Staat,die UNO und die Oberschicht, aber auch wir einfachen SchweizerInnen), uns nicht derart schamlos an den Reichtümern der "Dritten Welt" bereichern, dann gäbe es in der Schweiz überhaupt kein überbevölerkungsproblem, weil dann viel mehr auswandern würden wie einwandern. Es gibt schon heute genug Lebensmittel auf der Welt, um üer 10 Mia Menschen zu ernähren, wenn sie denn gerecht verteilt wären. Und riesige Landstriche, die kaum je mal eine Menschenseele sehen. Ist schon seltsam: Alle zieht es in die dichtesten Ballungsräume, und dann schreien sie "oh, es gibt viel zu viele Menschen!".
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Bedingungsloses Grundeinkommen
@Isegrimm: Die Festlegung der Höhe des BGE wird bewusst nicht in die Verfassung geschrieben. Da soll die Politik frei entscheiden können. Es könnte sich z.B. am Median-Einkommen orientieren (z.Z. ~5000.- Fr.). Die Diskussionen um das BGE gehen von einer beispielhaften Höhe von Fr. 2500.- aus, für Kinder die Hälfte. In Deinem Beispiel einer 4-köpfigen Familie wären das dann 7500.-. M.E. (das ist aber nur meine Meinung) müssten die Beiträge für Familien aber degressiv geregelt sein, ähnlich wie das heute im Steuersystem der Fall ist (verheirateten Tarif, Abzüge für Kinder etc.), sodass für eine 4-köpfige Familie ca. 5000.- resultiert, was sicher besser ist als ein heutiger Minimallohn von 3500.-, aber dennoch nicht so hoch, dass nicht noch ein zusätzlicher Anreiz bestünde, durch Lohnarbeit mehr zu verdienen. Übrigens: Durch das BGE wären Eltern auf dem Arbeitsmarkt ganz plötzlich und automatisch viel besser positioniert werden gegenüber kinderlosen Erwachsenen.
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Bedingungsloses Grundeinkommen
@Mariquita II: Deine Bemerkung zur Finanzierung des BGE über die Steuern lässt mich vermuten, dass Dein Denken noch völlig im Dualismus WirtschaftStaat gefangen ist. Du bezeichnest wahrscheinlich auch die AHV-Beiträge als "Staatsquote". Die Einführung eines BGE ist nur möglich, wenn solche - m.E. äusserst untauglichen - Denkschemen verlassen werden. Der Zweck der Wirtschaft ist, die Bevölkerung mit den notwendigen und gewünschten Gütern und Dienstleistungen zu versorgen, und keineswegs - wie das heute vielfach falsch verstanden wird - damit sich einige wenige auf Kosten der Allgemeinheit bereichern können. Somit sind z.B. AHV-Beiträge lediglich ein gesamthaft geregelter Transfer zu den AHV-EmpfängerInnen. Auch die über Steuern erhobenen Sozialleistungen gehören ins gleiche Kapitel. Als Staatsquote im engeren Sinn können eigentlich nur noch Militär, Polizei, Regierungstätigkeit, Gerichte, Diplomatie und dergleichen subsummiert werden. Alles andere gehört zum Bereich (Volks-) Wirtschaft. Wirtschaftliche Verteilungsmechanismen gehören nicht zu den Aufgaben des Staates, aber die Politik hat die Aufgabe, die Ausgestaltung dieser Verteilungsmechanismen zu definieren und zu regeln. Wie das ja auch heute der Fall ist (mit deutlicher Bevorteilung der besitzenden Klasse). Mit der Einführung des BGE würde lediglich eine neue Art solcher Verteilmechanismen eingeführt.
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Bedingungsloses Grundeinkommen
@Mariquita: Worin siehst Du den Witz im neuen Verfassungsartikel? (BTW: siehe http://www.bedingungslos.ch/). Die Bezeichnungen "bedingungslos" und "Grundeinkommen" sind doch wohl völlig klar. Was soll daran offen sein? Absatz 2 definiert ja das "Grundeinkommen" genauer, m.E. genug genau für einen Verfassungsartikel. Was müsste Deiner Ansicht nach präziser formuliert werden?
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MEHR FERIEN = WENIGER JOBS
@Sanfran32: "mehr angestellte die lohn und sozialleistungen beziehen bei gleichbleibendem umsatz". Dies ist eine unbelegte Zweckbehauptung. Der gesunde Menschenverstand sagt doch: "Mehr Lohn = mehr Konsum = mehr Umsatz". Solange der Rubel rollt, geht es allen gut. Je mehr er rollt, desto besser für alle.
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Wohnansprüche
Nehmt doch diesen Hügli nicht so ernst. Wer solchen neoliberalen Schwachsinn verzapft ist entweder selber schwach im Hirn oder wird für provokante Beiträge von einer PR Agentur bezahlt, was ich sehr stark annehme.
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Was ist dein Beitrag zu einer besseren Welt
Würden wir (vor allem der Staat,die UNO und die Oberschicht, aber auch wir einfachen SchweizerInnen), uns nicht derart schamlos an den Reichtümern der "Dritten Welt" bereichern, dann gäbe es in der Schweiz überhaupt kein überbevölerkungsproblem, weil dann viel mehr auswandern würden wie einwandern. Es gibt schon heute genug Lebensmittel auf der Welt, um üer 10 Mia Menschen zu ernähren, wenn sie denn gerecht verteilt wären. Und riesige Landstriche, die kaum je mal eine Menschenseele sehen. Ist schon seltsam: Alle zieht es in die dichtesten Ballungsräume, und dann schreien sie "oh, es gibt viel zu viele Menschen!".
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