Wäre auch meine Frage...
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"Der Entscheid wie ein Mietzins festgelegt wird liegt noch immer beim Eigentümer" Ähm, nope.... (Je nach Eigentümer gelten auch unterschiedliche Regeln, vgl. städtische Wohnungen, vlg. bei Privatbesitz Zusammenhang Zins und Wert). Ich verstehe Ihren Gedankengang: Entweder man ist bereit zu zahlen und unterschreibt den Mietvertrag, oder man ist nicht bereit und unterschreibt nicht. Aber ganz so einfach ist es nicht. Das Ganze kann -wie schon gesagt- zu einer Blase führen. (Indem eben gewisse Individuen die Maximalrente für sich rausziehen, aber nicht beachten, dass sie den ganzen Markt aus dem Gleichgewicht bringen...und am Ende mit noch weniger dastehen....)
Ich verstehe natürlich Ihren Punkt: Niemand muss... aber so, genau so, entstehen Immo-Blasen, die wir dann alle ausbaden!
Ihnen ist schon klar, dass eine solche Reduktion nur erstritten werden kann, wenn die vorherige Erhöhung ungerechtfertig ist. Und genau auf Leute wie Sie setzt der zwielichtige Teil der Immo-Branche: auf Leute, die Ungerechtigkeiten über sich ergehen lassen, resp. sagen, man solle einfach wegschauen! Bitte schauen Sie sich kurz das Homegate-Inserat an, dass ich vor oben gepostet habe! Vor ein paar Monaten ist unter mir eine neue Partei eingezogen. Man wollte den Mietzins erhöhen, mit der Begründung: Es wurde neu gestrichen! GESTRICHEN! Die neue Partei hat sich zurecht gewehrt, auch weil die Vormieterin die neuen Mieter informiert hat über den bisherigen Zins. Resp. wir haben vor nicht allzu langer Zeit dazu sogar eine Abstimmung gehabt!
Nei, MJL, WIR wollen retro, ...gfälligscht :-) Und ich glaube, mit Weiblichkeit meint gutefee eben nicht das Geschlecht/sexuell Weibliche, sondern das Gender "Weiblich/Frau"
Sehr geehrter Herr Rüegg. Bevor sie eine unangemessene Mietzinserhöhung (ja, das gibt es) anfechten, müssen sie ja wohl einen Mietvertag mit besagten Zins haben...
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Wir werden unsere Wohnung nicht los? Wie kann das sein?
Wäre auch meine Frage...
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Anfechtung Anfangsmietzins
"Der Entscheid wie ein Mietzins festgelegt wird liegt noch immer beim Eigentümer" Ähm, nope.... (Je nach Eigentümer gelten auch unterschiedliche Regeln, vgl. städtische Wohnungen, vlg. bei Privatbesitz Zusammenhang Zins und Wert). Ich verstehe Ihren Gedankengang: Entweder man ist bereit zu zahlen und unterschreibt den Mietvertrag, oder man ist nicht bereit und unterschreibt nicht. Aber ganz so einfach ist es nicht. Das Ganze kann -wie schon gesagt- zu einer Blase führen. (Indem eben gewisse Individuen die Maximalrente für sich rausziehen, aber nicht beachten, dass sie den ganzen Markt aus dem Gleichgewicht bringen...und am Ende mit noch weniger dastehen....)
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Anfechtung Anfangsmietzins
Ich verstehe natürlich Ihren Punkt: Niemand muss... aber so, genau so, entstehen Immo-Blasen, die wir dann alle ausbaden!
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Anfechtung Anfangsmietzins
Ihnen ist schon klar, dass eine solche Reduktion nur erstritten werden kann, wenn die vorherige Erhöhung ungerechtfertig ist. Und genau auf Leute wie Sie setzt der zwielichtige Teil der Immo-Branche: auf Leute, die Ungerechtigkeiten über sich ergehen lassen, resp. sagen, man solle einfach wegschauen! Bitte schauen Sie sich kurz das Homegate-Inserat an, dass ich vor oben gepostet habe! Vor ein paar Monaten ist unter mir eine neue Partei eingezogen. Man wollte den Mietzins erhöhen, mit der Begründung: Es wurde neu gestrichen! GESTRICHEN! Die neue Partei hat sich zurecht gewehrt, auch weil die Vormieterin die neuen Mieter informiert hat über den bisherigen Zins. Resp. wir haben vor nicht allzu langer Zeit dazu sogar eine Abstimmung gehabt!
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Retro-Beziehung als neuen Beziehungsstatus (vergesst Mingel etc.)
Nei, MJL, WIR wollen retro, ...gfälligscht :-) Und ich glaube, mit Weiblichkeit meint gutefee eben nicht das Geschlecht/sexuell Weibliche, sondern das Gender "Weiblich/Frau"
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Anfechtung Anfangsmietzins
Sehr geehrter Herr Rüegg. Bevor sie eine unangemessene Mietzinserhöhung (ja, das gibt es) anfechten, müssen sie ja wohl einen Mietvertag mit besagten Zins haben...
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