Kommentare

@Nikaia... Einfach noch ein kleiner Nachtrag: Wenn man denn schon moniert, dass die Unterlagen sorgfältig zu lesen seien, sollte man selber nicht die Inititative und den "halben" Gegenvorschlag verwechseln:
Die Initiative sieht in der Tat eine Unverjährbarkeit von pornographischen Taten an Kindern vor - der Vorschlag der Regierung enthält den Aufschub der Beginn der Verjährungsfrist auf das 18. Altersjahres des Opfers.
Es stimmt also, sorgfältig lesen, damit man auch wirklich so stimmt wie man meint.

Kennt ihr www.votez.ch Wenn man sich dort für den Newsletter anmeldet erhält man vor jeder Abstimmungen ein übersichtliches Mail mit allen Vorlagen einfach, kurz und gut erklärt. So kann man sich, vorallem bei komplizierten Themen, schnell ein Bild machen. Sehr empfehlenswert!

Vielleicht koennte man diese Diskussion ja im bereits bestehenden Forumsbeitrag in "Landauf Landab" weiterfuehren, dass ist alle Info an einem Ort...

Schlussendlich müssen wir aber doch abstimmen gehen. Die Zeit vergeht ja soooo schnell. Deshalb stimme ich noch heute ab und bringe meine Stimmzettel heute auf die Post.
Wenn jemand von Euch Fragen hat bezüglich Betäubungsmittelgesetz, vor allem bezüglich Heroinabgabe - ich arbeite seit Jahren in einem solchen Programm. Ich will nicht, dass Ihr ja stimmt, damit ich meinen Arbeitsplatz behalten kann, sondern weil die Abgabe eine gute Sache ist.

Besucht www.votez.ch, dort wird kurz und bündig erklärt, worum es bei Abstimmungen geht.

Sich frühzeitig informieren und auch mal Freunde, die in betroffenen Bereichen arbeiten/sich auskennen fragen, was sie davon halten. Frage: Wem nützts? ist auch aufschlussreich. Habe exakt gleich gestimmt, wie Messer und 8sam, bei AHV hab ich aber ewigs gezögert.. Bei den kantonalen war ich ratlos bzgl. Kampfhundeverbot, weils kynologisch gesehen Mist ist. Aber die Art, wie Kampfhunde heute gehalten werden (die bekannten Rassen) hat mich dann doch zu einem Ja verleitet. Medikamentenabgabe klares Nein. Finde die Formulierung "Für mehr Wahlfreiheit" heuchlerisch. Wer sagt schon zum Arzt: Nein, danke, ich gehe in die Apotheke, schreiben sie mir bitte ein Rezept? Zudem kann man in Apo immer Generika verlangen, beim Arzt ists weniger transparent.

schliesse mich 8sam und messer an.
und nikaia sagts sehr schön: wer zeit hat für ron und so, sollte auch zeit haben, mal eine zeitung zu lesen. im tagi gibts immer kurze zusammenfassungen mit pro und kontra, zusätzlich werden auch befürworter und gegner aufgelistet, da kann man sich einen überblick verschaffen.

Revision Betäubungsmittelgesetz ja und nochmals ja. Weil die Massnahmen im Gesetz breit abgestützt sind und weil die Heroinabgabe schon seit 1994 existiert und funktioniert und zwar gut funktioniert. Es gibt in der Schweiz ca. 13 Abgabe- oder Behandlungsstellen, davon zwei in Gefängnissen. Die über Tausend Patienten insgesamt finden zur überragenden Mehrheit zurück von der gasse in geordnete verhältnisse, Wohnsituation, bessere gesundheit und sogar Arbeit. Einige der Patienten sind dank Heroinabgabe so gut "zwäg", dass sie niemand als Heroinkonsumenten je erkennen würde, die aber nei einem Nein zum Betäubungsmittelgesetz wieder illegal irgendwelchen 7%reinen Stoff kaufen müssen (heisst 93% Streckmittel) und für das Geld wieder auf den Strich müssen, Frauen wie Männer.
Also bitte ein Ja an der urne für die Betäubungsmittelgesetzesrevision. Danke

in anderen ländern wären sie froh, sie hätte unsere mitsprachemöglichkeiten. unsere demokratie erfordert eben auch etwas engagement. also informier dich in den zeitungen, tv, wo auch immer. ohne lesen gehts wohl nicht. du tust es für dich und deine mitmenschen :-)

ok, ich sage euch mal was ich denke.
Hanfinitiative und revision betäubungsmittelgesetz - beides ja, weil die schweizer politik seit 40 jahren versucht, das betäubungsmittelgesetz zu revidieren und jedes mal scheitert. ich habe mitleid mit den politikern weil diese alle paar jahre neue gesetze zu machen versuchen, dann aber an abstimmungen scheitern, die gesezte unverändert bleiben und 5 jahre später wieder die genau gleiche diskussion losbricht. hoffnungslose endlos endlossschlaufe....
(in diesem zusammenhang wage ich es die reformfähigkeit und die handlungsfähigkeit der schweizer politik ernsthaft anzuzweifeln).
unverjährbarkeit pornografischer straftaten - nein, weil die initiative das problem nicht an der wurzel packt.
Verbandsbeschwerderechts initiaive - nein, weil der bundesrat hat kürzlch das verbandsbeschwerderecht überarbeitet, schauen wir doch erst mal ob das etwas bewirkt hat.
AHV Ja, weil sich momentan nur die reichen eine frühpensionierung leisten können und die initiative auch für leute mit kleinerem einkommen eine frühpensionierung ermöglicht.
ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken!
bei fragen oder unklarheiten kontaktieren sie bitte ein individuum mit höherem intellekt.

Ich gebe zu, es ist mühsam die Unterlagen zu lesen, aber ich empfehle Euch trotzdem, macht Euch die Mühe!! Genau mit dem oberflächlichen Lesen spielen die Initianten. Zum Beispiel die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern. Auch wenn es ein Schritt in die richtige Richtung wäre, die Initiative geht nicht weit genug. Die Zeit, in der ein Mensch seit des Geschehens anklagen kann, wird zwar verschoben, aber trotzdem verjährt sie...ergo ist unverjährbar das falsche Wort.Bei der Hanfinitiative geht es nicht um die Legalisierung - Achtung.....Wer Zeit hat, auf Foren wie Ron Orp und auf Facebook zu surfen, der hat auch eine Stunde Zeit, die Unterlagen zu studieren. Und ich bin überzeugt, keiner von Euch ist zu dumm es zu verstehen! Tina

....bin au überforderet;-)!!!!!!Lies eifach das wo am wichtigste findsch!
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