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Alle Unklarheiten sind nun endlich beseitigt. Hoffentlich.
Als Grenzgänger muss mir die dt. Krankenkasse den Ausweis E 106 D ausstellen, und mit diesem muss ich bei der KVG in Solothurn vorstellig werden. Nach Prüfung erhalte ich einen schweizerischen Versichertenausweis. Meine deutsche Gesetzliche wirkt wie eine schweizerische Grundversicherung. Zusätzliche Leistungen kann ich bei einer schweizerischen Kasse absichern. Die Erstattung muss ich mit den Rückerstattungsbelegen bei der KVG anfordern, diese rechnet mit meiner deutschen Kasse ab. Ich bekomme also alles zurück, wie es der Grundversicherung entspricht. Ich muss allerdings 10% der Kosten selbst tragen (bis maximal 700 CHF pro annum) sowie 300 CHF Selbstbehalt pro annum. Ich muss mich also nicht wie ein verwundetes Reh über die Grenze schleppen, um dort den Notarzt zu rufen... ;) Aber natürlich erst nach Registrierung bei der KVG. Natürlich bin ich an allem selbst schuld ;) - gesetzlich betrachtet. Selbst wenn die Krankenkasse in D aus Schlafmützen besteht. C'est la vie.

Vielen Dank für den Tip mit der Grenzgänger-Information. Das kenne ich noch nicht. Die Kasse rechnet in der Tat mit den schweizerischen Regelsätzen ab, und leider hat mich niemand gleich zu Beginn darüber korrekt beraten, was das genau heißt. Eine Zusatzversicherung hätte da vielleicht tatsächlich das verbleibende Defizit gestopft; nun kommt das aber nicht mehr in Frage, da ich Mitte des Jahres sowieso den Arbeitsplatz wechsle. Inzwischen habe ich erfahren, dass ich mich tatsächlich wie ein Grenzgänger hätte "verhalten" sollen: mit einem Formular E-106-D der deutschen Kasse bei einer lokalen Krankenkasse vorstellig werden und dann alle Rechnungen bei dieser sogenannten Betreuungskasse, die von der deutschen Kasse weiß (und umgekehrt), einzureichen. Diese rechnet aber auch nach schweizerischen Sätzen ab, die wohl immer einen hohen Eigenanteil haben (daher die Beschränkung der Eigenanteile in der schweizerischen Grundversicherung). Ich muss mich also für alles weitere an die KVG in Solothurn wenden... Und werde wohl (wenn kein Wunder geschieht) nur einen Teil zurück erhalten (nach schweizerischem Recht). Falls ich aber wirklich nochmal wichtige (oder teure) Arzttermine etc. haben sollte, muss ich wohl oder Übel abwägen zwischen den Unkosten, einen Termin in D wahrzunehmen, und den Kosten, auf denen ich wie gehabt sitzen bleiben werde... ;(

Wie ist es denn wenn du bei deinen Auslandseinsätzen zum Arzt müsstest? Dort sind die Kosten ja z.T. auch höher als in D. Übernimmt das deine KK? Grundsätzlich ist es so, dass er der dt. KK ziemlich schnupp ist wo du wohnst - sie haben ihre maximalen Regelsätze und es dürfte schwierig werden, sie davon zu überzeugen die höhren schweizerischen Rechnungen zu bezahlen. Was du jedoch machen kannst ist (wie ich bereits andeutete) private Zusatzversicherungen abzuschliessen die für solche Fälle greifen bzw überleg dir alternativ ob es sich bei deinem Gehalt lohnt, voll und ganz in die Private zu gehen. Die sind nicht so zimperlich bei der Abrechnung

ok, das hört sich in der tat schwierig an. hast du es mal mit der grenzgänger-information versucht? die sind an vielen grenznahen städten in D mit eigenen büros vertreten

Ich habe mich ja eigentlich fast wiederholt. Ja, ich bin von der CH-Grundversicherung befreit, durch die Versicherungspflicht und Versicherung in D.
Von der Sozialversicherungspflicht kann ich nicht entbunden werden, da dies die Arbeitslosen-, Kranken- und Sozialversicherung sowie Rentenversicherung beeinhaltet, die anteilsmäßig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestritten werden müssen, am Ort des Arbeitgebers.

Vielen Dank für die Hilfeversuche. Um es etwas genauer zu beschreiben: ich (D) arbeite bei einem deutschen Hilfswerk als Beraterin (angestellt), von zu Hause (=Zürich) aus, bzw. in verschiedenen Ländern (dann unterwegs). Ich fahre unregelmäßig zu dem deutschen Hilfswerk. Leider bin ich in D sozialversicherungspflichtig. Die deutsche Krankenkasse zahlt mir bislang nur die nach deutschen Tarifen "übersetzten" Beträge zurück, was in den meisten Fällen alles andere als kostendeckend ist. Zusätzlich muss ich (wie in der CH) alle Rechnungen vorab bezahlen. Ich zahle de facto immerzu drauf. Ich frage mich, ist das gesetzeskonform? Wen kann ich dazu am besten befragen?

agh, gehörst du zu einem der wirklich seltenen fälle, die von der ch-grundversicherung befreit sind??? falls ja... das wird kompliziert. falls nein kannst du es recht easy so machen: behalte bei deiner deutschen (privaten?) eine anwartschaft, mach den obligatorischen CH kram und hol dir ein paar günstige dt. zusatzversicherungen (zahn, chefarzt etc)
alternativ: hol dir z.b. bei allianz international care ein rundumsorglos paket - damit bekommst sogar neue brüste in usa bezahlt (sofern du ne frau bist);-)

Uhm, also wenn du kein Grenzgänger bist und bei einer dt Firma arbeitest aber in CH wohnst übersteigt das schon mein Vorstellungsvermögen.
Ich bin hab Arbeit und Wohnsitz in CH aber bin in Dtl versichert, weil freigestellt. Dazu muss ich nachweisen, dass die CH Grundversicherung bei meiner Versicherung abgedeckt ist, ergo zahlen die auch alles, was sie glaub ich ordentlich anscheisst.

habe keine grosse Ahnung, aber kannst Du mal Deine Situation genauer beschreiben? Du bist D, wohnst in CH, arbeitest in CH bei einer CH-Niederlassung einer D-Firma?
Ich dachte immer, alle in CH wohnhaften Leute müssen gemäss KVG (Krankenversicherungsgesetz) auch die Grundversicherung in CH abschliessen. Kann aber sein, dass der Nachweis einer "gleichwertigen" Versicherung aus dem Ausland von dieser Pflicht entbindet.
Kannst Du nicht versuchen, falls Du mit CH-Grundversicherung besser fahren würdest, dich von der Sozialversicherungspflicht mit Nachweis einer gleichwertigen Versicherung in CH zu entbinden? Oder sind die so stur?
Aber eben, ich bin CH in CH und gehe in CH zum Arzt. Komplikationen Deiner Art sind mir wirklich fremd!
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