Kommentare

Noch als Ergänzung: Bei einem Strafantrag muss nach meinem Wissen dargelegt werden (mündlich oder schriftlich), was vorliegt / vorgefallen ist. Ich bin mir nicht sicher, ob reine Vermutungen ohne Indizien ausreichend sind, um eine Strafuntersuchung anzustossen. Hinsichtlich der Schwarzarbeit ist die Schwelle für eine Untersuchung vermutlich tiefer, da die Arbeitsinspektorate entsprechende Meldungen mit Routinekontrollen in Unternehmen verbinden können (d.h. sie prüfen in erster Linie andere Punkte, klären dies aber zusätzlich ab; Kontrollen finden in der Regel zufällig statt; eine Meldung kann aber zum Anlass genommen werden, gezielt eine Kontrolle durchzuführen).

Zertifizierung:
Auf die Schnelle habe ich die Seite der SQS (Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme) gefunden. Gemäss eigener Angabe sei die SQS die führende Schweizer Organisation für Zertifizierungs- und Bewertungsdienstleistungen. Auf ihrer Webseite kann man nach Unternehmen suchen, die von ihnen zertifiziert wurden ( www.sqs.ch ). Entsprechend vermute ich, dass diverse Unternehmen Zertifizierungen durchführen und vermutlich kein Schweiz weites Register besteht (Irrtum meinerseits vorbehalten). Leider bin ich rechtlich nicht wirklich bewandert. Dennoch vermute ich, dass es sich um eine Straftat handelt, wenn eine Zertifizierung nicht besteht, dies aber geltend gemacht wird. Allenfalls fällt es unter den Oberbegriff der Urkundenfälschung (z.B. 5-minuten-jus.ch ). Bei diversen Delikten dieser oder ähnlicher Art besteht ein Offizialdelikt (d.h. die Staatsanwaltschaft wird im Falle eines Strafantrags von Amtes wegen aktiv, auch wenn man selbst nicht Geschädigte/r ist; Strafanträge können bei Polizei oder der Staatsanwaltschaft des jeweiligen Kantons eingereicht werden).
Schwarzarbeit:
Hinsichtlich der Schwarzarbeit hilft allenfalls die Webseite vom Bund weiter ( www.seco.admin.ch ). Dort sind auch die Kontrollorgane der Kantone aufgeführt (d.h. die Arbeitsinspektorate), welche im Falle einer Meldung aktiv werden. Wenn ich es richtig gelesen habe, fällt eine Erwerbstätigkeit von Asylsuchenden nicht automatisch unter Schwarzarbeit. Je nach Status scheint dies erlaubt zu sein (z.B. gemäss Informationen vom KT AG: www.ag.ch ).
1